Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Fahrzeug vorher zulassen. Sie erhalten von der Kfz-Zulassungsstelle die gestempelten Zulassungspapiere und Kennzeichen.
Hinweis: Sie können Ihr Auto auch bequem von zu Hause online anmelden (Öffnet in einem neuen Tab).
Hinweis: Da sich Stuttgart in einer Umweltzone befindet, sollten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle auch eine Umweltplakette beantragen.
Hinweis: Eine bestimmte Buchstaben-Zahlenkombination des Kennzeichens können Sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens beantragen. Eine nachträgliche Änderung einmal zugeteilter Kennzeichenkombinationen ist gegen eine entsprechende Gebühr möglich.
Voraussetzungen
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die KfZ-Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann sie entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Vorgehen
- Sie oder eine bevollmächtigte Person legen für die Zulassung die benötigten Unterlagen am Schalter der KfZ-Zulassungsstelle vor.
- Es erfolgt die Prüfung, ob Gebühren- oder Steuerrückstände bestehen.
- Elektronischer Abruf der Versicherungsdaten durch die eVB-Nummer.
- Druck der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
- Bezahlung am Kassenautomaten.
- Kennzeichenschilder können bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl geprägt werden (befinden sich um das Gebäude der Zulassungsstelle).
- Die Kennzeichenschilder werden in der Kfz-Zulassungsstelle abgestempelt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig (bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Wohnsitz-Anmeldung beim Bürgerbüro keine Zulassung möglich ist).
- eVB Nummer des Versicherers.
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverkehr
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder den Nachweis der nationalen Typgenehmigung durch eine Datenbestätigung des Herstellers.
- haben Sie ein finanziertes / geleastes Fahrzeug, muss uns die Finanzierungs- bzw. Leasingbank die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post übersenden. Erst nach erfolgter Zusendung, kann die Zulassung stattfinden. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie uns zwingend die Nummer Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II nennen müssen.
- Das Fahrzeug ist vor der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen, sofern der Hersteller keine Zulassungsbescheinigung II ausgefertigt hat. Ersatzweise genügt der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil II, so klicken Sie bitte hier: Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Einfuhr eines Fahrzeugs in die Bundesrepublik - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Bevollmächtigte Personen benötigen eine Vollmacht für die Zulassung und das SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers (Kopie ist ausreichend).
Bei juristischen Personen oder selbstständig Gewerbetreibenden zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Sitz in Stuttgart (Kopie ist ausreichend)
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug wenn sich die Hauptniederlassung außerhalb von Stuttgart befindet (Kopie ist ausreichend)
- bei Freiberuflern: z.B. Briefkopf oder Visitenkarte
- Bevollmächtigte Personen benötigen eine Vollmacht für die Zulassung und das SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers. Hier ist bei Firmen auf die Vertretungsregelung zu achten.
Bei der Zulassung eines Leichtkraftrades werden folgende Unterlagen benötigt:
- Betriebserlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Wohnsitz-Anmeldung beim Bürgerbüro, keine Zulassung möglich ist)
- eVB Nummer des Versicherers
- Bevollmächtigte Personen benötigen eine Vollmacht für die Zulassung, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers (Kopie ist ausreichend).
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.
Formulare
Termin vereinbaren
Sie können telefonisch oder online einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren.
Gebühren
Zulassung eines neuen Kraftfahrzeugs (Kfz-Erstzulassung)
Kosten: 27 Euro bis 58 Euro
Sonderregelung: Die Kennzeichen müssen beim Schilderhersteller gesondert bezahlt werden.
Rechtsgrundlage
§ 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Notwendigkeit einer Zulassung) (Öffnet in einem neuen Tab)
§ 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge) (Öffnet in einem neuen Tab)
§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Antrag auf Zulassung) (Öffnet in einem neuen Tab)
§ 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung) (Öffnet in einem neuen Tab)
§ 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen) (Öffnet in einem neuen Tab)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:15 |
Mittwoch | 07:15 – 12:15 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 16:45 |
Freitag | 07:15 – 12:15 |
Das Serviceangebot kann mit und ohne Termin wahrgenommen werden. Eine Ausnahme stellt der Donnerstagvormittag dar. Hier werden ausschließlich Kundinnen und Kunden ohne Termine bedient. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme bereits vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen.
Montag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 15:00 |
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Dienstag | 07:15 – 13:00 |
Mittwoch | 07:15 – 13:00 |
Donnerstag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 13:00 |
Anfahrt
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.