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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kraftfahrzeug zulassen – erstmalig (Neuwagen)

Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Fahrzeug vorher zulassen. Sie erhalten von der Kfz‐Zulassungsstelle die gestempelten Zulassungspapiere und Kennzeichen.

Die Zulassung eines Neuwagens kann nur bei der Kfz‐Zulassungsstelle erfolgen, nicht im Bürgerbüro.

Hinweis: Sie können Ihr Auto auch bequem von zu Hause  online anmelden (Öffnet in einem neuen Tab).

Hinweis: Da sich Stuttgart in einer Umweltzone befindet, sollten Sie bei der Kfz‐Zulassungsstelle auch eine  Umweltplakette beantragen.

Hinweis: Eine bestimmte Buchstaben‐Zahlenkombination des Kennzeichens können Sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens beantragen. Eine nachträgliche Änderung einmal zugeteilter Kennzeichenkombinationen ist gegen eine entsprechende Gebühr möglich.
Amt für öffentliche Ordnung

Kfz‐Zulassungsstelle

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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