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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

Umwandlung in eine Ehe beantragen

Eine Lebens-Partnerschaft ist ähnlich wie eine Ehe.
Früher durften 2 Menschen mit dem gleichen Geschlecht nicht heiraten.
Aber sie konnten eine eingetragene Lebens-Partnerschaft haben.
Seit Oktober 2017 dürfen auch in Menschen 2 Menschen mit dem gleichen Geschlecht heiraten.

Sie leben in einer eingetragenen Lebens-Partnerschaft?
Dann können Sie die Lebens-Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Erst danach haben Sie die Heirat vor dem Standes-Beamten.

Hinweis:

Ehe-Leute haben Rechte und Pflichten.
Sie lassen Ihre Lebens-Partnerschaft in eine Ehe umwandeln?
Dann haben Sie die Rechte und Pflichte seit dem Zeitpunkt der Lebens-Partnerschaft.

Hinweis:
Sie haben sich bei der Lebens-Partnerschaft für einen Nachnamen entschieden.
Dieser Nachname gilt auch immer noch nach der Umwandlung in eine Ehe.

Wie ist der Ablauf?

Sie können die Umwandlung von der Lebens-Partnerschaft in eine Ehe zusammen mit Ihrem Partner beantragen. Sie machen das bei dem Standes-Amt von Ihrem Wohnsitz. Oder bei dem Standes-Amt vom Wohnsitz von Ihrem Partner. Die Ehe-Schließung können Sie dann bei jedem Standes-Amt in Deutschland machen.

Benötigte Unterlagen

Für den Antrag zur Umwandlung von Ihrer Lebens-Partnerschaft in eine Ehe brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Ein gültiger Personal-Ausweis oder ein gültiger Reise-Pass.
  • Ein Nachweis über Ihre Staats-Angehörigkeit.
  • Eine neue Urkunde über Ihre Lebens-Partnerschaft.
  • Sie haben Ihre Lebens-Partnerschaft nicht bei dem Standes-Amt gemacht, bei dem Sie jetzt sind?
    Dann brauchen Sie einen beglaubigten Ausdruck vom Lebens-Partnerschafts-Register.

Eine erweitere Melde-Bescheinigung von Ihrer Melde-Behörde.
Die erweiterte Melde-Bescheinigung darf nicht älter als 4 Wochen sein.
Die erweiterte Melde-Bescheinigung ist nicht dasselbe wie die Aufenthaltserlaubnis für Personen aus dem Ausland.
Eine einfache Melde-bescheinigung reicht nicht aus.

  • Kann einer von Ihnen nicht mitkommen?

    Dann muss der andere eine Vollmacht mitbringen.
    Eine Vollmacht ist eine Art Brief.
    Mit der Vollmacht haben Sie die Erlaubnis,
    etwas für Ihren Partner zu machen oder entscheiden.
    Die Vollmacht zählt aber immer nur für eine bestimmte Sache

Beglaubigt bedeutet:

Eine offizielle Person muss bestätigen,
dass in der Abschrift dasselbe steht wie im Original.
Das können die Mitarbeiter beim Standes-Amt machen.

Formulare

Fristen

Es gibt keine Fristen für die Umwandlung von der Lebens-Partnerschaft
in eine Ehe.

Gesetze

Diese Gesetze sind wichtig für die Umwandlung von der Lebens-Partnerschaft in eine Ehe.

  • Gesetz zur Einführung des Rechts auf Ehe-Schließung für Personen gleichen Geschlechts (Umwandlung und Beurkundung) 

Zuständige Adressen

  • Standesamt Stuttgart und alle Bezirksämter der Stadtbezirke

Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig
Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
  • Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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