Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 6
70173 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Leitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Montag | 09:00 – 11:00 |
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Dienstag | 09:00 – 11:00 |
Mittwoch | 09:00 – 11:00 |
Donnerstag | 09:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 |
Freitag | 09:00 – 11:00 |
Das Standesamt nimmt staatliche Pflichtaufgaben wahr. Es beurkundet unter anderem Geburten und Sterbefälle im Standesamtsbezirk, nimmt die Anmeldung zur Eheschließung von in der Innenstadt wohnenden Paaren entgegen und führt Eheschließungen durch.
Sie können Ihren Wunschtermin und Ihren Wunschtrauort für Ihre Trauung bis zu 18 Monate im Voraus online reservieren: traukalender.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Eine Übersicht über alle Wunschorte finden Sie auf https://www.stuttgart.de/buergerinnen-und-buerger/heiraten/wunschtrauorte.php (Öffnet in einem neuen Tab).
Alle unsere Online-Angebote sehen Sie auf https://service.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Zum 01.01.2009 wurde das Personenstandsgesetz (PStG) in wesentlichen Teilen geändert. Auf dem Standesamt werden jetzt Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister geführt.
Die bis zum 31.12.2008 angelegten Familienbücher werden bezüglich der Ehegatten (nicht bezüglich der Kinder) als Eheregister bei den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt.
Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von
- 80 Jahren für Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister
- 110 Jahren für Geburtenregister
- 30 Jahren für Sterberegister
aktuell gehalten. Hieraus erteilt das Standesamt Urkunden und Auskunft service.stuttgart.de/ (Öffnet in einem neuen Tab). Ältere Personenstandseinträge können beim Stadtarchiv Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.
Anfahrt
Anschrift
Eberhardstraße 6
70173 Stuttgart
Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Auskunft zur Geburtszeit
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung anmelden
- Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)
- Neugeborene anmelden
- Selbstbestimmungsgesetz
- Sterbefall anzeigen
- Urkunden und beglaubigte Abschriften: Geburt, Heirat, Lebens-Partnerschaft und Sterbefall
- Vaterschaft- Anerkennung erklären und beurkunden lassen