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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Personalausweis als elektronischer Identitätsnachweis – Änderung der PIN beantragen (auch bei mehrfacher Falscheingabe oder Verlust)

Nach der Beantragung Ihres Personalausweises haben Sie von der Bundesdruckerei einen PIN‐Brief erhalten, der die sogenannte „Transport‐PIN“, eine PUK sowie ihr Sperrkennwort enthält. Ohne die PIN ist eine Nutzung der Online‐Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nicht möglich. Die „Transport‐PIN“ ist 5-stellig.

Vor der ersten Verwendung der Online‐Ausweisfunktion müssen Sie die „Transport‐PIN“ in Ihre eigene, frei wählbare 6-stellige PIN ändern. Ihre PIN können Sie jederzeit an Ihrem eigenen Computer mit Lesegerät selbst ändern. Sie können die PIN aber auch jederzeit in Ihrer Personalausweisbehörde neu setzen lassen, beides unbegrenzt oft.

Hinweis: Wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben, wird Ihre Online‐Ausweisfunktion blockiert. Die PUK dient der Aufhebung dieser Blockierung. Die Nutzung der PUK funktioniert insgesamt nur zehnmal!

Wenn Sie

  • Ihre PUK bereits zehnmal genutzt und Ihre PIN erneut drei mal falsch eingegeben haben,
  • Ihre PUK nicht kennen und Ihre PIN drei mal falsch eingegeben haben oder
  • Ihre PIN vergessen haben,

müssen Sie Ihre Personalausweisbehörde aufsuchen und die PIN neu setzen lassen. Ihre gültige PIN benötigen Sie dafür nicht. Für die Änderung der PIN zu Hause benötigen Sie in jedem Fall die gültige PIN!

Wenn Sie die Online‐Ausweisfunktion nachträglicher einschalten lassen, müssen Sie noch in der Personalausweisbehörde eine neue PIN setzen.
 

Ihr Kontakt zu uns:

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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