Sie haben geheiratet?
Oder Sie haben sich scheiden lassen?
Dann hat sich vielleicht auch Ihr Name geändert.
Dann brauchen Sie einen neuen Personal‐Ausweis.
Der neue Name muss auf dem Personal‐Ausweis stehen.
Sie müssen das ganz schnell ändern lassen.
Ein Personal‐Ausweis mit altem Namen ist nämlich nicht gültig.
Heiraten
Sie wollen heiraten?
Dann können Sie frühestens 8 Wochen vor der Ehe‐Schließung
den neuen Ausweis beantragen.
Bringen Sie dafür eine Bescheinigung vom Standes‐Amt mit.
Auf der Bescheinigung muss stehen:
An welchem Tag ist die Ehe‐Schließung?
Wie ist Ihr neuer Name?
Sie haben einen gültigen Reise‐Pass?
Und in dem Reise‐Pass steht schon Ihr neuer Name?
Dann brauchen Sie keinen neuen Personal‐Ausweis.
Tipp:
Sie beantragen einen neuen Personal‐Ausweis.
Aber das dauert einige Wochen.
Und Sie brauchen in der Wartezeit schon einen Ausweis.
Dann können Sie auch einen vorläufigen Personal‐Ausweis beantragen.
Vorläufig bedeutet:
Der Personal‐Ausweis ist nur für 3 Monate gültig.
Den vorläufigen Personal‐Ausweis bekommen Sie sofort.
Ihr neuer Personal‐Ausweis ist fertig.
Dann bekommen Sie einen Brief.
Wie ist der Ablauf?
Sie müssen Ihren neuen Personal‐Ausweis persönlich in einem Bürger‐Büro beantrage.
Benötigte Unterlagen
Sie haben geheiratet
Dann müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:
- Ihren alten Personal‐Ausweis
- Eine Bescheinigung vom Standes‐Amt über die Änderung von Ihrem Namen oder
- Eine Ehe‐Urkunde oder eine beglaubigte Kopie
aus dem Ehe‐Register - ein bio‐metrisches Pass‐Foto (Öffnet in einem neuen Tab)
Klicken Sie auf den Link.
Dann bekommen Sie mehr Informationen zu dem Pass‐Foto.
Sie haben sich scheiden lassen
Dann müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:
- Ihren alten Personal‐Ausweis
- Eine Bescheinigung über die Änderung von Ihrem Namen oder
- Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe‐Register
mit Ihrem aktuellen Namen oder
- Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburten‐Register
mit Ihrem aktuellen Namen.
ein bio‐metrisches Pass‐Foto (Öffnet in einem neuen Tab)
Klicken Sie auf den Link.
Dann bekommen Sie mehr Informationen zu dem Pass‐Foto.
Formulare
Eine andere Person soll für Sie Ihren neuen Personal‐Ausweis abholen?
Dann müssen Sie für diese Person eine Vollmacht schreiben.
Mit der Vollmacht geben Sie der Person Ihre Erlaubnis.
Benutzen Sie dafür dieses Formular:
Vollmacht zur Abholung Personal‐Ausweis (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Beantragen Sie Ihren neuen Personal‐Ausweis so schnell wie es geht.
Sie wollen heiraten?
Dann können Sie frühestens 8 Wochen vor der Ehe‐Schließung
den neuen Ausweis beantragen.
Bringen Sie dafür eine Bescheinigung vom Standes‐Amt mit.
Auf der Bescheinigung muss stehen:
An welchem Tag ist die Ehe‐Schließung?
Wie ist Ihr neuer Name?
Bearbeitungs‐Dauer
Sie sind 24 Jahre oder älter?
Dann kostet der neue Personal‐Ausweis 37 Euro.
Sie müssen die Gebühr schon mit dem Antrag bezahlen.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 1 Absatz 1 Nr. 2
Personal‐Ausweis‐Gebühren‐Verordnung
Sie sind jünger als 24 Jahre?
Dann kostet der neue Personal‐Ausweis 22,80 Euro.
Sie müssen die Gebühr schon mit dem Antrag bezahlen.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 1 Absatz 1 Nr. 1
Personal‐Ausweis‐Gebühren‐Verordnung
vorläufiger Personal‐Ausweis
Der vorläufige Personal‐Ausweis gilt nur für 3 Monate.
Der vorläufige Personal‐Ausweis kostet 10 Euro.
Sie müssen die Gebühr schon mit dem Antrag bezahlen.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 1 Absatz 2
Personal‐Ausweis‐Gebühren‐Verordnung
Gesetze
Diese Gesetze sind wichtig für Namens‐Änderung im Personal‐Ausweis:
- § 1 Personal‐Ausweis‐Gesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 3 Personal‐Ausweis‐Gesetz (PAuswG) (vorläufiger Personalausweis)
- § 6 Personal‐Ausweis‐Gesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
- § 7 Personal‐Ausweis‐Gesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
- § 8 Personal‐Ausweis‐Gesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausstellung des Ausweises)
- § 27 Personal‐Ausweis‐Gesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweis‐Inhabers)
- § 1 Personal‐Ausweis‐Gebühren‐Verordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)
Kontakt
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Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013