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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Personalausweis beantragen - erstmalig oder nach Ablauf

Personal-Ausweis beantragen

Alle Menschen in Deutschland müssen ab dem 16. Lebensjahr einen Personal-Ausweis haben.
Oder einen gültigen deutschen Reise-Pass.
Auch Jugendliche unter 16 Jahren
können einen Personal-Ausweis beantragen.
Für Personen jünger als 24 Jahre
ist der Personal-Ausweis 6 Jahre lang gültig.
Für Personen älter als 24 Jahre
ist der Personal-Ausweis10 Jahre lang gültig.

Seit dem 1. November 2010 hat der Personal-Ausweis
eine neue Funktion.
Man kann mit dem Personal-Ausweis jetzt auch elektronisch zeigen:
Ich bin diese Person.
Die Funktion heißt eID.
Sie können die Funktion zum Beispiel im Internet benutzen.

Der Personal-Ausweis hat einen Chip.
Auf dem Chip sind Ihre persönlichen Daten gespeichert.
Und Ihr Foto und Ihre Finger-Abdrücke.
Das Foto und die Finger-Abdrücke können aber nur ganz bestimmte
Personen auf dem Chip sehen.
Das sind die Polizei und Beamte, die an der Grenze arbeiten.

Hinweis:

Ihr Personal-Ausweis läuft bald ab?
Sie müssen spätestens einen Monat vorher
einen neuen Personal-Ausweis beantragen.
Vielleicht dauert es etwas länger,
bis Sie Ihren neuen Personal-Ausweis bekommen.
Dann können Sie auch gleich einen vorläufigen Personal-Ausweis beantragen.
Der vorläufige Personal-Ausweis ist nur für höchstens 3 Monate gültig.
Sie bekommen Ihren neuen Personal-Ausweis?
Dann müssen Sie den vorläufigen Personal-Ausweis zurückgeben.

Hinweis:

Sie bekommen einen Brief:
Sie können jetzt Ihren neuen Personal-Ausweis abholen.
Mit dem Brief können Sie über das Internet
einen Termin dafür machen.

So müssen Sie nicht so lange warten.

Wie ist der Ablauf?

Sie müssen den Personal-Ausweis persönlich
im Bürger-Büro beantragen.
Sie bekommen dann vom Ausweis-Hersteller einen Brief.
In dem Brief steht die Geheim-Nummer.
Die Geheim-Nummer nennt man auch PIN:

Die PIN brauchen Sie für die eID-Funktion.

In dem Brief stehen auch noch diese Informationen:

  • die Entsperr-Nummer.

Die Entsperr-Nummer nennt man auch PUK.
Haben Sie den PIN 3-mal falsch eingegeben?
Dann wird Ihr Ausweis gesperrt.
Mit der PUK können Sie den Ausweis wieder entsperren.

  • das Sperr-Kennwort
     
  • weitere Informationen über das Sperren von der eID-Funktion.

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die eID-Funktion immer automatisch ausgeschaltet.

Deutsche im Ausland

Sind Sie deutscher Staatsbürger?
Und Sie wohnen im Ausland?
Dann haben Sie diese 2 Möglichkeiten:

  • Sie beantragen den Personal-Ausweis bei der Auslands-Vertretung in Ihrem Bezirk.

Das Auswärtige Amt von Deutschland entscheidet:
Das ist die Auslands-Vertretung für Ihren Bezirk.

  • Sie können auch in Deutschland den Personal-Ausweis beantragen.

Das machen Sie bei der Personal-Ausweis-Behörde
von dem Bezirk, in dem Sie dann sind.
In Stuttgart müssen Sie dafür vorher einen Termin machen.
Sie müssen den Termin im Bürger-Büro Mitte machen.

Personal-Ausweis beantragen für Jugendliche

Jugendliche ab 16 Jahren können den Personal-Ausweis selbst beantragen.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren müssen beide
Erziehungs-Berechtigte den Antrag unterschreiben.

Einer von den Erziehungs-Berechtigten muss mit zum Bürger-Büro kommen.
Die Unterschrift von dem anderen Erziehungs-Berechtigten kann
durch eine Vollmacht passieren.
Eine Vollmacht ist eine Art Brief.

Mit der Vollmacht geben Sie einer anderen Person die Erlaubnis,
etwas für Sie zu machen.
Die Vollmacht zählt aber immer nur für eine bestimmte Sache.
Mit der Vollmacht darf die andere Person die Unterschrift für Sie machen.
Dafür muss die andere Person die Vollmacht
und Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass zeigen.

Jugendliche müssen den Personal-Ausweis immer persönlich beantragen.
Und sie müssen dann sagen:
Meine Finger-Abdrücke sollen auf dem Ausweis gespeichert sein.
Oder meine Finger-Abdrücke sollen nicht auf dem Ausweis gespeichert sein.

Benötigte Unterlagen

Sie möchten Ihren Personal-Ausweis beantragen?
Dann brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Sie beantragen den Personal-Ausweis zum ersten Mal?

Dann müssen Sie den Kinder-Ausweis oder den Reise-Pass für Kinder mitbringen.

  • Sie haben keinen Ausweis und keinen Pass?

Dann müssen Sie Ihre Geburts-Urkunde mitbringen.

  • Sie beantragen einen neuen Personal-Ausweis?

Dann müssen Sie Ihren alten Personal-Ausweis mitbringen.

  •  Ein Foto von Ihnen

Das Foto muss ein biometrisches Pass-Bild sein.
Das biometrische Pass-Bild ist ein besondere Art von Foto.
Hier finden Sie Beispiele für biometrische Pass-Bilder:

 Muster für Pass-Bilder (Öffnet in einem neuen Tab)

  •  Sie kommen aus dem Ausland?

Und Sie sind in Deutschland erst neu eingebürgert?
Dann müssen Sie Ihre Einbürgerungs-Urkunde mitbringen.

  • Sie haben geheiratet?

Dann müssen Sie Ihre Heirats-Urkunde
oder das Familienstamm-Buch mitbringen.

Zusätzliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren:

Personen unter 16 Jahren müssen zusätzlich noch diese Unterlagen mitbringen:

Schriftliche Zustimmung von beiden Erziehungs-Berechtigten.

Mindestens einer von den Erziehungs-Berechtigten muss mit zum Bürger-Büro kommen.
Von dem anderen Erziehungs-Berechtigten müssen Sie dann vielleicht die unterschriebene Einverständnis-Erklärung und den Ausweis mitbringen.

Es gibt nur einen Erziehungs-Berechtigten - Sterbefall

Es gibt nur einen Erziehungs-Berechtigten,
weil ein Eltern-Teil verstorben ist:
Steht der Tod von dem Eltern-Teil schon im Melde-Register?
Dann müssen Sie nichts anderes mitbringen.
Steht der Tod noch nicht im Melde-Register?
Dann müssen Sie die Sterbe-Urkunde mitbringen.

Es gibt nur einen Erziehungs-Berechtigten - alleinerziehend

Hat nur eine Person das Sorgerecht?
Dann müssen Sie das Schreiben mitbringen, in dem das steht.
Das Schreiben heißt: Sorgerechts-Beschluss.


Der Sorgerechts-Beschluss muss rechtskräftig sein.
Das bedeutet:
Er muss vor dem Gesetz gelten.
Das muss auf dem Schreiben stehen.

Pflege und Betreuung

Hat der Jugendliche einen Betreuer.
Und der Betreuer darf darüber entscheiden:
Wo lebt der Jugendliche.
Dann müssen Sie das Schreiben mitbringen, in dem das steht.
Das Schreiben heißt: Bestellung zum Betreuer.
Oder Sie müssen das Schreiben vom Gericht mitbringen.
Und der Betreuer muss mit zum Bürger-Büro kommen.

Formulare

Hier können Sie wichtige Formulare herunterladen:

  • Personal-Ausweis - Vollmacht und Erklärung zur Abholung
  • Einverständnis-Erklärung zur Beantragung von Pass-Dokumenten und Ausweis-Dokumenten für Minderjährige

Fristen

Ihr Personal-Ausweis läuft ab?
Dann empfehlen wir Ihnen:
Beantragen Sie den neuen Personal-Ausweis einen Monat bevor
Ihr alter Personal-Ausweis abläuft.

Jugendliche müssen spätestens 6 Wochen nach Ihrem 16. Geburtstag
den Personal-Ausweis beantragen.
Ausnahme:
Der Jugendliche hat schon einen gültigen, deutschen Reise-Pass.
Dann müssen Sie den Personal-Ausweis erst mit Ablauf vom Reise-Pass beantragen.

Bearbeitungs-Dauer

Sie können den Personal-Ausweis nach etwa 2 Wochen bis 3 Wochen abholen.

Termin vereinbaren

  Sie können für diese Bürger-Büros einen Termin vorher über das Internet machen:
  • Bad Cannstatt
  • Mitte
  • Ost
  • Süd
  • West
  • Vaihingen
  • Zuffenhausen

Sie möchten für eines von diesen Bürger-Büros einen Termin machen?
Dann klicken Sie auf den Link:
 Termin-Vereinbarung über Internet (Öffnet in einem neuen Tab)

Kosten und Gebühren

Personal-Ausweis für Personen bis zum 24. Geburtstag
Der Personal-Ausweis kostet 22,80 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 1 Absatz 1 Nr. 1 Personal-Ausweis-Gebühren-Verordnung

Wichtig:
Sie müssen das Geld schon beim Antrag bezahlen.

Personal-Ausweis für Personen ab dem 24. Geburtstag

Der Personal-Ausweis kostet 37 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 1 Absatz 1 Nr. 2 Personal-Ausweis-Gebühren-Verordnung

Wichtig:
Sie müssen das Geld schon beim Antrag bezahlen.

vorläufiger Personal-Ausweis

Der vorläufige Personal-Ausweis kostet 10 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 1 Absatz 2 Personal-Ausweis-Gebühren-Verordnung

Wichtig:
Sie müssen das Geld schon beim Antrag bezahlen.

Weitere Informationen

Einige Personen können wegen Ihrer Gesundheit vielleicht nie
selbst in ein Bürger-Büro kommen.
Diese Personen können vielleicht
von der Ausweis-Pflicht befreit werden.
Das bedeutet:
Diese Personen müssen keinen Personal-Ausweis haben.
In so einem Fall müssen Sie mit dem Bürger-Büro Mitte sprechen.
Die anderen Bürger-Büros sind nicht dafür zuständig.

Mehr Informationen über den Personal-Ausweis bekommen Sie
auf dieser Internet-Seite:
 BMI - Ihr Personalausweis (personalausweisportal.de) (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Informationen sind aber nicht in Leichter Sprache.

Gesetze

Gesetze Diese Gesetze sind wichtig für den Personal-Ausweis:

  •   § 1 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Ausweis-Pflicht)
  •   § 6 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
  •   § 7 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
  •  § 8 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
  • § 9 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Ausstellung des Ausweises)
  • § 10 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Ausschaltung, Sperrung der Funktion des elektronischen Identitäts-Nachweises)
  • § 27 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweis-Inhabers)
  • Personal-Ausweis-Gebühren-Verordnung

Kontakt


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig, Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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