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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Reisepass beantragen - erstmalig oder nach Ablauf

Reisepass beantragen

Sie möchten ins Ausland reisen?
Dann brauchen Sie einen Reise-Pass.
In einigen Ländern reicht auch der Personal-Ausweis.
Das ist vor allem in Europa so.

Sie sind sich nicht sicher?
Brauche ich einen Reise-Pass?
Oder reicht mein Personal-Ausweis?
Dann fragen Sie bei den Behörden von dem Land,
in das Sie reisen wollen.

Auch Kinder und Jugendliche brauchen zum Reisen einen Reise-Pass.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
 Reisepass beantragen - erstmalig für Minderjährige

Express-Reise-Pass und vorläufiger Reise-Pass

Manchmal brauchen Sie vielleicht sehr schnell einen Reise-Pass.
Dann können Sie den Express-Reise-Pass beantragen.

Es dauert dann etwa 5 Arbeits-Tage.
Wichtig:

Der Express-Reise-Pass ist teurer.

Vielleicht brauchen Sie den Reise-Pass noch schneller.
Zum Beispiel sind es nur 3 Tage bis zu Ihrer Reise.
Dann können Sie einen vorläufigen Reise-Pass bekommen.
Der vorläufige Reise-Pass ist nur für höchstens 1 Jahr gültig.
Sie bekommen Ihren neuen Reise-Pass?
Dann müssen Sie den vorläufigen Reise-Pass zurückgeben.

Hinweis:

Für Personen jünger als 24 Jahre
ist der Reise-Pass 6 Jahre lang gültig.
Für Personen älter als 24 Jahre
ist der Reise-Pass 10 Jahre lang gültig.
Sie können einen Reise-Pass nicht verlängern.
Ihr Reise-Pass ist abgelaufen?
Dann müssen Sie einen neuen Reise-Pass beantragen.


Wichtig:

In einigen Ländern muss Ihr Reise-Pass auch für eine bestimmte Zeit nach Ihrer Reise gültig sein.

Hinweis:

Sie bekommen einen Brief:
Ihr Reise-Pass ist fertig.
Sie können jetzt Ihren neuen Reise-Pass abholen.
Mit dem Brief können Sie über das Internet
einen Termin dafür machen.

So müssen Sie nicht so lange warten.

Voraussetzungen

Wer kann einen deutschen Reise-Pass beantragen?
Alle Personen mit der deutschen Staats-Bürgerschaft können einen deutschen Reise-Pass beantragen.
Sie möchten den Reise-Pass in Stuttgart beantragen?
Dann müssen Sie auch Ihren Haupt-Wohnsitz in Stuttgart haben.
Ist das bei Ihnen nicht der Fall?
Dann sprechen Sie mit den Mitarbeitern vom Bürger-Büro Mitte.
Das Bürger-Büro Mitte entscheidet:
Können Sie in Stuttgart einen Reise-Pass beantragen oder nicht?

Wie ist der Ablauf?

Sie müssen den Reise-Pass persönlich
im Bürger-Büro beantragen.
Sie bekommen dann einen Brief.

In dem Brief steht:
Ihr Reise-Pass ist fertig.
Sie können den Reise-Pass jetzt abholen.

Benötigte Unterlagen

Sie möchten Ihren Reise-Pass beantragen?
Dann brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Ihren Personal-Ausweis
  • Sie beantragen den Reise-Pass zum ersten Mal

und Sie haben keinen Personal-Ausweis?
Zum Beispiel weil es um ein Kind geht.
Dann müsse Sie den Kinder-Ausweis
oder den Reise-Pass für Kinder mitbringen.

  • Sie beantragen einen neuen Reise-Pass?
    Dann müssen Sie Ihren alten Reise-Pass mitbringen.
  • Sie haben keinen Ausweis und keinen Pass?
    Dann müssen Sie Ihre Geburts-Urkunde mitbringen.
  • Sie haben geheiratet und jetzt einen neuen Namen?
    Dann müssen Sie die Heirats-Urkunde
    oder das Familien-Stammbuch mitbringen.
  • Sie haben neu die deutsche Staats-Bürgerschaft bekommen?
    Dann müssen Sie die Einbürgerungs-Urkunde mitbringen.
  • Ein Foto von Ihnen
    Das Foto muss ein biometrisches Pass-Bild sein.
    Das biometrische Pass-Bild ist eine besondere Art von Foto.

Hier finden Sie Beispiele für biometrische Pass-Bilder: Muster für Pass-Bilder (Öffnet in einem neuen Tab)

Zusätzliche Unterlagen bei Personen unter 18 Jahren:

Personen unter 18 Jahren müssen zusätzlich noch diese Unterlagen mitbringen:

Mindestens einer von den Erziehungs-Berechtigten muss mit zum Bürger-Büro kommen.
Von dem anderen Erziehungs-Berechtigten müssen Sie dann vielleicht die unterschriebene Einverständnis-Erklärung und den Ausweis mitbringen.

Es gibt nur einen Erziehungs-Berechtigten - Sterbefall

Es gibt nur einen Erziehungs-Berechtigten,
weil ein Eltern-Teil verstorben ist:
Steht der Tod von dem Eltern-Teil schon im Melde-Register?
Dann müssen Sie nichts anderes mitbringen.
Steht der Tod noch nicht im Melde-Register?
Dann müssen Sie die Sterbe-Urkunde mitbringen.

Es gibt nur einen Erziehungs-Berechtigten - alleinerziehend

Hat nur eine Person das Sorgerecht?

Dann müssen Sie das Schreiben mitbringen, in dem das steht.
Das Schreiben heißt: Sorgerechts-Beschluss.
Der Sorgerechts-Beschluss muss rechtskräftig sein.


Das bedeutet:
Er muss vor dem Gesetz gelten.
Das muss auf dem Schreiben stehen.

Pflege und Betreuung

Hat der Jugendliche einen Betreuer.
Und der Betreuer darf darüber entscheiden:
Wo lebt der Jugendliche.

Dann müssen Sie das Schreiben mitbringen, in dem das steht.
Das Schreiben heißt: Bestellung zum Betreuer.
Oder Sie müssen das Schreiben vom Gericht mitbringen.
Und der Betreuer muss mit zum Bürger-Büro kommen.

Formulare

Bearbeitungs-Dauer

Sie können den Reise-Pass nach etwa 3 Wochen bis 6 Wochen abholen.

Termin vereinbaren

Sie können für diese Bürger-Büros vorher einen Termin über das Internet machen:

  • Bad Cannstatt
  • Mitte
  • Ost
  • Süd
  • West
  • Vaihingen
  • Zuffenhausen

Sie möchten für eines von diesen Bürger-Büros einen Termin machen?
Dann klicken Sie auf den Link:
 Termin-Vereinbarung über Internet (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Reise-Pass für Personen bis zum 24. Geburtstag

Der Reise-Pass kostet 37,50 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 15 Absatz 1 Nr. 1b Pass-Verordnung

Wichtig:
Sie müssen das Geld schon beim Antrag bezahlen.

Reise-Pass für Personen ab dem 24. Geburtstag

Der Reise-Pass kostet 60 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 15 Absatz 1 Nr. 1a Pass-Verordnung

Wichtig:
Sie müssen das Geld schon beim Antrag bezahlen.

Gesetze

Kontakt


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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