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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Untersuchung von Gehegen und Trichninen

Sowohl bei Wildbret als auch bei Tieren in Gehegehaltung ist die Sachkunde von Jägern und Haltern entscheidend für eine gute Lebensmittelhygiene. Sobald es Hinweise auf bedenkliche Merkmale gibt, muss ein amtlicher Tierarzt hinzugezogen werden, damit dieser eine entsprechende Untersuchung und Beurteilung durchführen kann.

Gibt ein Jäger das Wildbret an einen zugelassenen Betrieb ab, so ist eine amtliche Fleischuntersuchung immer zwingend vorgeschrieben.

Die Tierkörper bestimmter Tierarten wie Wildschwein oder Dachs müssen zudem auf den Befall mit Trichinellen untersucht werden. Die Proben für eine solche Untersuchung können vom Jäger genommen werden, wenn er geschult ist und eine entsprechende  Beauftragung durch das zuständige Veterinäramt hat. Die Proben werden dann von einem akkreditierten Labor untersucht und erst wenn der Befund zufrieden stellend ist, darf das Wildbret zum Verzehr freigegeben werden.

Amt für öffentliche Ordnung

Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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