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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gemeinderat beschließt Leitbild der Landeshauptstadt Stuttgart zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung sehr ernst.

 Insbesondere tritt die Landeshauptstadt dafür ein, dass die Stuttgarter Stadtgesellschaft zu einem inklusiven Gemeinwesen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entwickelt wird, in dem Menschen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich miteinander leben, lernen, wohnen und arbeiten. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 3. Dezember folgendes Leitbild beschlossen:

 
Leitbild
 
  1. Der Gemeinderat erkennt ausdrücklich die Ziele der UN-BRK an und unterstützt insbesondere deren Umsetzung in der Landeshauptstadt Stuttgart.

  2. Ziel ist eine Stadtgesellschaft, in der das Vorhandensein von Unterschieden Normalität ist, in der Barrieren abgeschafft sind und in die sich jeder Mensch mit seinen Besonderheiten einbringen kann.

  3. Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger insgesamt mehr Verständnis für die Menschen mit Behinderung, für ihre Rechte und Bedürfnisse sowie für ihre Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Stadtgesellschaft entwickeln.

  4. Die Stadtgesellschaft wird unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung zu einem pluralistischen, inklusiven Gemeinwesen weiterentwickelt, in welchem alle Menschen ihren Platz haben und in dem die Verschiedenheit und die Unterschiedlichkeit der Individuen, aus denen es sich zusammensetzt, respektiert und als Bereicherung empfunden wird.

  5. Menschen mit Behinderung sind sichtbarer Teil der Stadtgemeinschaft. Dem Gemeinderat ist es ein besonderes Anliegen, dass sie die Möglichkeit haben, selbstbestimmt an der Gesellschaft teilzuhaben und diese mit zu gestalten.

  6. Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass Vorgänge, Strukturen, Angebote, Dienste und Einrichtungen derart gestaltet sind, dass sie für alle Menschen - also auch besonders für Menschen mit Behinderung - zugänglich und angemessen sind.

  7. Der Gemeinderat stellt sich gemeinsam mit der Stadtgesellschaft den Herausforderungen der UN-BRK, indem er deren Ziele auf Basis der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses für den Stuttgarter Fokus-Aktionsplan schrittweise umsetzt und Inklusion in allgemeines, politisches Handeln einbezieht.

Beschlussvorlage:

 Leitbild der Landeshauptstadt Stuttgart zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (GRDrs 793/2015) PDF-Datei 11,91 kB

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