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Landeshauptstadt Stuttgart

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Gemeinderat beschließt Stuttgarter Konzeptverfahren

Der Stuttgarter Gemeinderat hat heute mit großer Mehrheit beschlossen, das so genannte Stuttgarter Konzeptverfahren bei der Ausschreibung und Vergabe städtischer Grundstücke einzuführen.

Das neue Vergabeverfahren ist Teil der Stuttgarter Wohnbaupolitik von Oberbürgermeister Fritz Kuhn und ein Baustein seines Konzepts "Wohnen in Stuttgart". Das Verfahren fördert die Vielfalt im Wohnungsbau und eine effiziente Wohnflächengestaltung, aber auch soziale Integrationsleistungen, Barrierefreiheit oder innovative Energieversorgung und Mobilitätsangebote.

Die von Investoren eingereichten Baukonzepte sowie finanziellen Gebote werden in Zukunft bei der Vergabe im Verhältnis von 70 zu 30 Prozent gewichtet. Die Konzeptqualität bekommt also deutlichen Vorrang vor dem finanziellen Erlös. Da der Kaufpreis künftig ein untergeordnetes Kriterium ist, wird die Stadt hier voraussichtlich weniger Geld einnehmen.

Die Stadt wird das Konzeptverfahren bei städtischen Arealen ab zirka 80 Wohnungen anwenden, nicht jedoch bei Einzelbauplätzen in Baulücken oder Umlegungsgebieten. Die städtischen Interessen werden in dem Verfahren von Gemeinderäten wahrgenommen, die von den Fraktionen in die entsprechenden Auswahlgremien für die Grundstücksvergabe entsendet werden.

Erstmals wird dies umfassend bei Pilotstandorten mit einer umfangreichen Bebauung angewendet, so beim Neckarpark in Bad Cannstatt, beim Schoch-Areal in Feuerbach und beim Bürgerhospital in Stuttgart-Nord. Nach Abschluss dieser Musterverfahren werden die gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse ausgewertet und eingeschätzt.

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