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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stadt Stuttgart löst zum zweiten Mal Feinstaub-Alarm aus: Ab Freitag, 26. Februar, möglichst auf das Auto verzichten - Ende noch offen

Kostenloses Parken auf dem Wasen möglich. Sonderlinie U11 pendelt zwischen Wasen und Innenstadt. Informationen rund um den Feinstaub-Alarm auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de

Die Stadt Stuttgart hat am Mittwoch, 24. Februar, Feinstaub-Alarm ausgelöst.

Beginn:

ab Freitag, 26. Februar, 00.00 Uhr für den Autoverkehr
ab Donnerstag, 25. Februar, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Fortdauer:

Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Sonntag, 24.00 Uhr.

Ende:

Das Ende des Feinstaub-Alarms ist offen.

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart durch Verzicht auf Autofahrten und Komfort-Kamine die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Für Umsteiger gibt es verschiedene Angebote und Vergünstigungen. So ist das Parken auf dem Wasen kostenlos, und die Linie 11 pendelt von dort in die Innenstadt. Die Mobilitätsanbieter moovel und car2go bieten Rabatte an und auch der Verkehrsverbund VVS gewährt beim Kauf eines Jahresabos einen Freimonat extra. Alles Wissenswerte zum Feinstaub-Alarm ist auf der städtischen Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de nachzulesen.

OB Kuhn: "Nehmen Sie den Feinstaub-Alarm ernst!"

Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte: "Der erste Feinstaub-Alarm im Januar hat gezeigt, dass das Thema Luftreinhaltung die Menschen bewegt. Noch nie ist die Schadstoff-Belastung in Stuttgart so intensiv diskutiert worden. Aber das Problem mit Feinstaub und Stickstoffdioxid erledigt sich nicht von selbst. Wir alle, ob Stuttgarter oder Pendler aus der Region, müssen unseren Beitrag leisten, die Luft in Stuttgart zu verbessern. Ich appelliere deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger: Nehmen Sie den Feinstaub-Alarm ernst! Steigen Sie ab Freitag, den 26. Februar, auf umweltfreundliche Verkehrsmittel um."

Nicht zu unterschätzen sei auch der Schadstoffausstoß von Komfort-Kaminen. Kuhn sagte: "Verzichten Sie an den Tagen mit Feinstaub-Alarm auf die Nutzung solcher Einzelfeuerungsanlagen. Auch damit leisten Sie einen Beitrag zur Luftreinhaltung."

Laut einer Umfrage des Verkehrsministeriums, die während des ersten Alarms durchgeführt wurde, gaben 70 Prozent der Bevölkerung an, dass das Thema Luftreinhaltung und Gesundheit für Stuttgart eine hohe Bedeutung hat. 27 Prozent der Befragten gab an, ihr Mobilitätsverhalten aufgrund des Appells freiwillig umweltgerecht geändert zu haben. Unter den Stuttgartern betrug der Anteil 40, im Umland lag er bei 23 Prozent. "Diese Ergebnisse zeigen, dass bereits viele Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst mit dem Thema Luftreinhaltung umgehen. Wir müssen aber noch mehr Menschen zum Umsteigen bewegen. Denn wenn wir es bis Ende 2017 nicht schaffen, die Schadstoffwerte nachhaltig zu senken, wird es verbindliche Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten geben müssen. Jeder Autofahrer hat es also in der eigenen Hand, dazu beizutragen, dass es soweit nicht kommen muss", sagte der OB.

Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für mindestens Freitag und Samstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Damit ist die Voraussetzung für die Auslösung des Feinstaub-Alarms gegeben.

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.


Stadt im Erfahrungsaustausch mit den Arbeitgebern

Die Landeshauptstadt hat den Dialog mit den 30 größten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Stadt zum Thema Luftreinhaltung fortgesetzt und sich mit ihnen nach dem ersten Feinstaub-Alarm zu einem Erfahrungsaustausch getroffen. Dabei wurde deutlich, dass viele Arbeitgeber mit eigenen Initiativen auf das Thema reagieren und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzliche Mobilitätsangebote machen.

Bei der zweiten Arbeitgeberkonferenz wurden bereits umgesetzte Best-Practice-Beispiele durch verschiedene Arbeitgeber vorgestellt: Schulungs- und Informationstage zur nachhaltigen Mobilität, weitergehende Verbesserungen für das firmeneigene Jobticket, breite Information von Belegschaften über die Hintergründe des Feinstaub-Alarms und darüber, was jeder einzelne zum Erfolg beitragen kann, Ausstattung von Außendienstmitarbeitern mit E-Fahrzeugen, Schaffung einer eigenen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Anschaffung von E-Bikes einschließlich Abstellanlagen und Ladestationen auch für private Pedelecs, Abbau von Überstunden und alter Urlaubstage an Feinstaubtagen.

Kostenloses Parken und ÖPNV-Vergünstigungen

Für Umsteiger haben Stadt, in.Stuttgart und SSB eine zusätzliche Parkmöglichkeit im Stuttgarter Stadtgebiet eingerichtet: Pendler können während des Feinstaub-Alarms kostenlos auf dem Wasen-Gelände parken und von dort mit der Sonderlinie U11 in die Innenstadt fahren. Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Das Angebot gilt bis zum Frühlingsfest ausschließlich bei Feinstaub-Alarm.

Die U11 fährt bei Feinstaub-Alarm montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ab der Endhaltestelle NeckarPark (Stadion). Sie hält nicht an der Haltestelle Cannstatter Wasen. Der Parkplatz befindet sich zwischen dem Verwaltungsgebäude von in.stuttgart und der Talstraße, die Zufahrt erfolgt über die Talstraße.

Zusätzlich zur Sonderlinie U11, die mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr schafft und damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver macht, werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 weiterhin über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Mit dem Start des Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger zudem verschiedene Vergünstigungen: So bietet der VVS einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Zudem können Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die E-Smarts von car2go können über 50 Prozent günstiger genutzt werden. Zudem können sich Neukunden mit dem Code "FEINSTAUB" kostenfrei anmelden (statt einmalig 19 Euro).

Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de

Autofahrern wird während des Alarms empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich, sollten Fahrten ganz vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen.

Die Bevölkerung wird über die städtischen Online-Medien, Brückenbanner in der Region, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über Beginn, Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms informiert.

Mit der Auslösung des Alarms setzt die Stadt zudem eine umfangreiche Meldekette in Gang, wodurch die Nahverkehrsunternehmen, die großen Arbeitgeber in Stuttgart, die Kooperationspartner, die Straßenverkehrszentrale, die Polizei, die Landesmeldestelle und die Kommunen und Landkreise in der Metropolregion informiert werden. Nach der Auslösung des Alarms werden auch innerhalb kürzester Zeit die Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen geschaltet. Sie informieren insbesondere die Autofahrer über den Fortgang und das Ende des Alarms.



Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe "stauen" sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern. Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

1. Fehlender Regen/Schneeregen
2. Ungünstige Windrichtung
3. Nächtliche Bodeninversion
4. Flache Mischungsschicht tagsüber
5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Verkehrsministerium, das Regierungs-präsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das "Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart" vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.

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