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Presse

Infotag "Bessere Luft für Stuttgart": Neue Maßnahmen des Luftreinhalteplans im Rathaus vorgestellt

Kuhn: "Wir sind politisch verpflichtet und auch willens, die Luft in Stuttgart besser zu machen" false Rund 200 interessierte Bürgerinnen und Bürger haben am Samstag, 6. Mai, am Infotag "Bessere Luft für Stuttgart" im Stuttgarter Rathaus teilgenommen. Auf der Veranstaltung, die das Regierungspräsidium Stuttgart (RP), das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart gemeinsam veranstaltet haben, wurde erstmals der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart öffentlich vorgestellt. Dieser beinhaltet 20 Maßnahmen, die zur Einhaltung der Luftschadstoff-Grenzwerte in Stuttgart führen sollen. Darunter auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 in Stuttgart gelten sollen.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: "Wir sind beim Feinstaub und beim Stickstoffdioxid besser geworden, aber unser Ziel, die Grenzwerte in Stuttgart an allen Messstationen einzuhalten, haben wir noch nicht erreicht. Wir sind politisch verpflichtet und auch willens, die Luft in Stuttgart besser zu machen - dazu gibt es den Luftreinhalteplan." Man befinde sich gerade einem schwierigen Prozess, so der OB: "Wir stehen vor der Transformation von einem Verkehrssystem, das die Luft schädigt zu einem Mobilitätsystem, das es nicht tut. Ich bin mir sicher, dass wir diesen Prozess in Stuttgart gut und konzentriert umsetzen, aber dafür müssen alle gesellschaftlichen Kräfte Verantwortung übernehmen, auch die Automobilindustrie."

Der Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, Winfried Hermann, erläuterte im Anschluss die Grundzüge der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. "Wir haben ein Modell entwickelt, mit dem wir sehr präzise nicht nur die Schadstoff-Belastung der einzelnen Straßen in Stuttgart darstellen können, sondern auch Maßnahmen, die die Belastung senken." Am wirksamsten sei, so die Berechnungen des Landes, die Einführung einer Blauen Plakette. Hermann sagte: "Es ist das Mittel der Wahl. Wenn der Bund keine Voraussetzungen für die Blaue Plakette schafft, müssen wir streckenbezogene Verkehrsbeschränkungen umsetzen." Hermann betonte abschließend, dass weiter jeder Bürger in der Pflicht und der Verantwortung sei, die Luft in Stuttgart besser zu machen.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde der Luftreinhalteplan erarbeitet wurde, fügte hinzu: "Wir stehen nun am Beginn eines Prozesses, bei dem jeder dazu aufgefordert ist, den Luftreinhalteplan zu kommentieren. Diese Stellungnahmen werden wir prüfen, einarbeiten und den Luftreinhalteplan bis Ende August fertigstellen."

Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans liegt vom 8. Mai bis zum 9. Juni 2017 im Regierungspräsidium Stuttgart und im Stuttgarter Rathaus (Infothek) öffentlich aus. Bis zum 23. Juni können Bürger, Verbände und Unternehmen gegenüber dem Regierungspräsidium schriftlich Stellung dazu nehmen. Die Endfassung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird vom 17. August bis zum 31. August ausgelegt. Am 1. September 2017 soll die 3. Fortschreibung in Kraft treten.

Infos zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Seit dem 1. Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Diese werden in Stuttgart häufiger als erlaubt überschritten. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat deshalb 2006 in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt den ersten Luftreinhalteplan Stuttgart verabschiedet. Dieser beinhaltet über 30 Maßnahmen, darunter das Lkw-Durchfahrtsverbot, die Umweltzone, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder das Jobticket. Die Maßnahmen führten bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Luftschadstoff-Belastung in Stuttgart, jedoch nicht zur stadtweiten Einhaltung der Grenzwerte. Deshalb hat das RP mit der 1. und der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in den Jahren 2010 bzw. 2014 zusätzliche Maßnahmen eingeleitet.

2017 folgt nun die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Rund 20 Maßnahmen sollen dazu beitragen, die von der EU vorgegebenen Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Dazu gehören u.a.: Verkehrsbeschränkungen in der Umweltzone Stuttgart auf Fahrzeuge mit "Blauer Plakette" ab dem 1.1.2020 (Voraussetzung: Einführung der Stufe 5 in der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung), Verkehrsverbote bei Feinstaubalarm für Dieselfahrzeuge unter Euro-6-Norm auf einzelnen Straßenabschnitten ab dem 1.1.2018, der Ausbau des Stadtbahn-Verkehrs, die Schnellbuslinie "Bad Cannstatt - Innenstadt", zusätzliche Busspuren im Stuttgarter Talkessel, weitere Expressbuslinien in der Region oder Geschwindigkeitsreduzierungen außerorts bei Feinstaubalarm.

Die Landesregierung ist aktuell mit den Fahrzeugherstellern über ein entsprechendes Nachrüstprogramm für Dieselfahrzeuge im Gespräch. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen werden nur dann in Betracht gezogen, wenn die im Luftreinhalteplan beschriebenen Ziele durch Nachrüstprogramme nicht erreicht werden können.

Alle Maßnahmen des LRP sowie Ausnahmeregelungen sind online einzusehen auf: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/aktuellemeldung.aspx?rid=133

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