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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Flüchtlinge in Ausbildung: Stadt will Förderung aufrechterhalten Integrationsbürgermeister Wölfle fordert vom Land Unterstützung

Die Landeshauptstadt will Flüchtlinge in Ausbildung finanziell unterstützen, denen auf Grund einer Gesetzeslücke keine Leistungen mehr zustünden. Bis Ende dieses Jahres will sie über eine Härtefallregelung einspringen.

Der Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration, Werner Wölfle, erklärte am Montag, 25. September: "Wir wollen verhindern, dass unsere Bemühungen bei der Integration durch eine Gesetzes-Formalität konterkariert werden. Wir sehen uns mit der Situation konfrontiert, dass viele junge Flüchtlinge ihre Ausbildung abbrechen müssten. Deswegen habe ich heute im Einvernehmen mit dem Sozial- und Gesundheitsausschuss Herrn Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Landesregierung bei der neuen Bundesregierung auf entsprechende Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz für Auszubildende hinwirkt. Wichtig ist, die Brisanz der Lage dem Bund klar zu machen und existenzsichernde Leistungen aufrechtzuerhalten."

Hintergrund sind sich ausschließende Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) bzw. dem Sozialgesetzbuch XII. Demnach dürfen Flüchtlinge, die sich länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten und die eine förderfähige Ausbildung machen, keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII mehr erhalten. Die Situation ist entstanden, weil eine Verbesserung im AsylbLG nicht mit dem geltenden Sozialhilferecht abgestimmt worden war.

Ausbildungshilfen haben Vorrang

Rechtlich gesehen gilt im gesamten Sozialleistungsbereich der Vorrang der Ausbildungshilfen. Auszubildende sind bei der Sicherung des Lebensunterhalts darauf zu verweisen. Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass Auszubildende aufstocken oder gleichzeitig Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld erhalten.

Wölfle erklärte: "Deswegen können wir eben diesen Azubis keine Leistungen zum Lebensunterhalt mehr gewähren. Damit entziehen wir ihnen schlicht die Lebensgrundlage. Das ist weder im Sinne des Gesetzgebers, noch der Städte, die sich um die Integration der Geflüchteten kümmern. Und es ist schon gar nicht im Sinne derer, die über die Ausbildung berufliche Fähigkeiten sowie soziale und kulturelle Kompetenzen vermittelt bekommen." Deswegen sollen Land und Bund schnell Kommunen rechtliche Klarheit und Flüchtlingen Planungssicherheit ermöglichen, so Wölfle.
 

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