Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Flüchtlinge: Satzung über die Benutzung von Unterkünften angepasst

Die "Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge" hat sich bewährt, wird jedoch um soziale Komponenten erweitert. Das hat der Gemeinderat am Donnerstag, 8. März beschlossen.

Die Satzung hatte nach ihrer Einführung im vergangenen Herbst eine breite Diskussion ausgelöst. Der Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration Werner Wölfle sagte: "Wir hatten Neuland betreten und stets betont, dass wir schrittweise in enger Absprache mit dem Gemeinderat vorangehen. Die große Resonanz war auch ein gutes Zeichen für das konstruktive Diskussionsklima in unserer Stadt. Natürlich waren auch sehr kritische Stimmen dabei, dennoch war schön zu sehen, dass in Stuttgart sich so viele Menschen auch um andere sorgen."

Die Verwaltung begründete die Einführung seinerzeit damit, dass die Grundlagen zur Berechnung aus dem Jahr 2008 stammten. Die Anzahl, die Art und zum Teil auch die Belegung der Unterkünfte hatte sich drastisch geändert. Wie damals zugesagt hat die Sozialverwaltung die Satzung nach einem halben Jahr angepasst.

Demnach führten die angepassten Gebühren bei 26 Haushalten zu einem erneuten sozialgesetzlichen Leistungsbezug. Die soziale Komponente für Familien und Alleinerziehende nahmen 769 Haushalte in Anspruch und die soziale Komponente für Selbstzahler wurde von 220 Haushalten beantragt. Dies hält Bürgermeister Wölfle für "vergleichsweise überschaubar".

Der Rat stimmte mit breiter Mehrheit der Verlängerung der Selbstzahlergebühr zu. Zugleich befürworteten die Stadträte Änderungen, die die Sozialverwaltung vorgeschlagen hatte. Dazu zählen

1. Eine neue soziale Komponente für Auszubildende, um die Chancen des Personenkreises der Flüchtlinge auf Abschluss einer Ausbildung maßgeblich zu unterstützen und die Ausbildung nicht durch eine zu hohe Gebühr und/oder eines zu kurzen Ermäßigungszeitraums zu gefährden,

2. eine noch geringere Gebühr für Selbstzahler, mit welcher den Geflüchteten, die ein eigenes Einkommen durch Erwerbsarbeit haben, mehr von ihrem Verdienst verbleibt und die im Rahmen der Gleichbehandlung an die ermäßigte Gebührenhöhe für Auszubildende angepasst wird.

3. die Änderung der Voraussetzungen für Selbstzahler, mit welcher eine frühere Unabhängigkeit von Sozialleistungen erreicht wird,

4. und damit verbunden eine "kundenfreundliche" Anpassung der Regelung zur Nachweiserbringung für Selbstzahler und Auszubildende,

Die Verlängerung der Selbstzahlergebühr gilt für 18 Monate.

Aktuell bringt die Stadt rund 7200 Flüchtlinge in 116 Unterkünfte unter, die sich in allen 23 Stadtbezirken befinden.

Weitere Informationen

www.fluechtlinge.stuttgart.de

Erläuterungen und Hinweise