Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Aktuelle Feinstaubalarm-Periode endet am 15. April 2019 - OB Kuhn: "Die Menschen gestalten ihre Mobilität viel bewusster"

Die aktuelle Feinstaubalarm-Periode in der Landeshauptstadt Stuttgart geht am Montag, 15. April, zu Ende. Der Feinstaub-Grenzwert wurde im Jahr 2019 an der Messstation "Am Neckartor" bislang an 20 Tagen überschritten (Stand 6. April 2019). Das haben die offiziellen, gravimetrischen Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ergeben. Hinzu kommt ein Überschreitungstag nach den vorläufigen, kontinuierlichen Messungen der LUBW. Im Vergleichszeitraum 2018, 1. Januar bis 15. April, gab es 16 gravimetrisch gemessene Überschreitungstage. Im Jahr 2017 waren es in der Zeit 32 Überschreitungstage.

Seit dem 1. April 2019 gilt der neue VVS-Tarif - es ist die größte Reform in der 40-jährigen Verbundgeschichte. Das Tarifzonensystem ist schlanker geworden: Aus den bisher über 50 Tarifzonen wurden fünf Ringzonen im Kerngebiet des VVS. Das Tarifsystem ist damit einfacher und übersichtlicher. Viele Fahrgäste sparen mit dem neuen Tarif aber auch - vor allem für die zahlreichen Pendler, die täglich in die Landeshauptstadt kommen, ist es günstiger geworden. Die Tarifzonen 10 und 20 in Stuttgart wurden zur Tarifzone 1 zusammengefasst. Damit kostet ein Einzelticket im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet fortan 2,50 Euro und ein Tagesticket 5,20 Euro (über das Handy 5 Euro). Zudem fallen die Sektorengrenzen in den Außenringen weg und die zwei Außenringe 60 und 70 sind zur neuen Ringzone 5 vereinigt worden. Mehr Infos unter www.vvs.de/einfachmachen.

Nach dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik wurde die "Straßenreinigung Feinstaub" durch die Firma DEKRA in der Feinstaubalarm-Periode 2018/19 fortgesetzt. Die Fahrspuren und Gehwege rund um das Neckartor wurden - sofern es die Wetterlage zugelassen hat - von Sonntag bis Freitag zwischen 22 und 5 Uhr intensiv gereinigt.

Des Weiteren testen das Unternehmen MANN+HUMMEL, das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart seit Januar 2019 in einem Pilotprojekt die Wirkung von sogenannten Luftfiltersäulen. 17 solcher Säulen sind entlang eines 350 Meter langen Straßenabschnitts am Stuttgarter Neckartor aufgestellt worden. Sie sollen den Feinstaub aus der angezogenen Umgebungsluft ziehen und so dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren. MANN+HUMMEL hat in Absprache mit dem Land bereits angekündigt, weitere Säulen aufzustellen und alle Säulen mit Kombifiltern auszustatten, die nicht nur Feinstaub, sondern auch Stickstoffdioxid aus der Luft filtern sollen.

Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 gibt es zudem eine neue Stadtbahnlinie: Die U16 fährt auf der Strecke Giebel - Feuerbach - Pragsattel - Wilhelmsplatz Bad Cannstatt - Augsburger Platz - Fellbach. Die U16 entlastet die stark nachgefragten Streckenabschnitte der U13 und der U1. Neben dem X1, der Bad Cannstatt mit der Stuttgarter Innenstadt verbindet, ist eine zweite Schnellbuslinie an den Start gegangen: Der X2 verbindet fortan Leonberg mit der Stuttgarter Innenstadt und fährt von Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 20.30 Uhr im 30-Minuten-Takt.

Hintergrund Feinstaubalarm

Bei Feinstaubalarm rufen Stadt und Land die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion dazu auf, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen untersagt - also von Einzelraumfeuerungsanlagen, die eine bereits vorhandene Heizung ergänzen und nicht den Grundbedarf an Wärme decken. Dafür hat das Land die Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) erlassen. Das Betriebsverbot gilt ausschließlich an Tagen mit Feinstaubalarm vom 15. Oktober bis 15. April.

Feinstaubalarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Durch die austauscharme Wetterlage besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub. Vor allem im Winterhalbjahr können häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung der Luft mit Schadstoffen begünstigen. Diese austauscharmen Wetterlagen verhindern die Verteilung und den Abtransport der Luftschadstoffe in die Atmosphäre.

Der Feinstaubalarm wird mit einem Tag Vorlauf bekannt gegeben, sodass sich Autofahrer rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen können. Medien und Öffentlichkeit werden im Falle eines Feinstaubalarms täglich etwa zwischen 13 und 14 Uhr über Beginn, Fortgang und Ende des Alarms informiert. Zudem informiert die Stadt umgehend über ihre Social-Media-Kanäle www.facebook.com/Stadt.Stuttgart und www.twitter.com/stuttgart_stadt. Autofahrer erhalten auch über Verkehrsmeldungen im Radio und Vario-Tafeln an den städtischen Ein- und Ausfahrtstraßen aktuelle Informationen zum Feinstaubalarm.

Um die Bevölkerung schnellstmöglich zu informieren, bietet die Stadt die Messaging-Dienste WhatsApp, Telegram und Insta an. Interessierte Bürger können den städtischen Kanal des jeweiligen Anbieters abonnieren und erhalten dann umgehend per Push-Nachricht Informationen zur aktuellen Luft-Belastung und zum Feinstaubalarm. Zudem stellt die Stadt auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de Widgets bereit, die in Webseiten oder Intranets von Unternehmen eingebunden werden können, um auf den Feinstaubalarm hinzuweisen. Einmal installiert, aktualisieren sich die Widgets automatisch. Aktuelles sowie Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Anhaltend hohe Werte bei Stickstoffdioxid

Während die Belastung durch Feinstaub deutlich geringer geworden ist, treten im Stadtgebiet bei Stickstoffdioxid nach wie vor erhebliche Grenzwert-Überschreitungen auf. Im Gegensatz zum Feinstaub ist bei Stickstoffdioxid in Stuttgart der Jahresmittelwert problematisch. Der Grenzwert beträgt hier 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. An der Messstelle am "Am Neckartor" lag das Jahresmittel 2016 bei 82 Mikrogramm, 2017 bei 73 Mikrogramm, 2018 bei 71 Mikrogramm. An der Messstelle "Hohenheimer Straße" lag das Jahresmittel 2018 bei 65 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und am "Arnulf-Klett-Platz" bei 46 Mikrogramm.

Um die von der EU gesetzten Vorgaben bei den Grenzwerten zu befolgen, musste der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart mit weitergehenden Maßnahmen fortgeschrieben werden. Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat das Regierungspräsidium am 30. November 2018 bekanntgegeben. Am 3. Dezember 2018 wurde er veröffentlicht. Das Land Baden-Württemberg benennt darin eine Vielzahl an Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Dazu gehört auch ein ganzjähriges Verkehrsverbot in der Umweltzone Stuttgart für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Infos zum Diesel-Verkehrsverbot finden sich unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

Erläuterungen und Hinweise