Bewerben können sich Stuttgarter Schulen und Schülermitverwaltungen sowie in Stuttgart ansässige Träger und Vereine aus den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Jugendhilfe. Die Antragsfrist für Projekte ab 2.500 Euro endet am 1. März 2022. Anträge für Projekte bis 2.500 Euro können jederzeit gestellt werden.
Das Jugendamt Stuttgart schreibt den Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ jährlich aus. Die Förderung durch den Projektmittelfonds soll Trägern die Möglichkeit geben, auf aktuelle Bedarfslagen zu reagieren, die sie durch die tägliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erkennen. So sind Kinder und Jugendliche beispielsweise auch dieses Jahr stark von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen und benötigen vielfältige Unterstützung. Aber auch jenseits der Corona-Pandemie ergeben sich Herausforderungen, für deren Bewältigung innovative Projektideen der Träger gefragt sind.
Der Projektmittelfonds selbst reagiert ebenfalls mit jährlich variierenden Ausschreibungsthemen auf aktuelle Bedarfslagen und gesellschaftliche Veränderungen, die für das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in Stuttgart bedeutsam sind. Gefragt sind in diesem Jahr Projekte im Bereich Gesundheit, Sprachförderung oder Demokratiebildung. Aber auch Ideen, wie Kinder und Jugendliche besser beteiligt werden können, sowie Angebote im Bereich Umwelt und nachhaltige Entwicklung sind förderfähig.
Weitere Informationen unter www.stuttgart.de/projektmittelfonds. Fragen zum Fonds beantwortet im Jugendamt Katrin Hanczuch-Hilt, Telefon 216-55895, E-Mail Katrin.Hanczuch-Hiltstuttgartde.