Es gibt drei Fördermöglichkeiten:
1. Ad-hoc-Verfahren: kurzfristige Projekte bis 2.500 Euro, max. Laufzeit 1 Jahr.
2. Gemeinderätliches Verfahren: Projekte ab 2.500 Euro, max. Laufzeit 3 Jahre
3. Nachhaltigkeitsförderung: Anschlussfinanzierung für erfolgreich laufende Projekte
Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich unten.
Stichtag für Anträge im gemeinderätlichen Verfahren ist am 03. März 2024, ebenso für Anträge im Bereich Nachhaltigkeitsförderung.
Ad-hoc-Anträge können jederzeit (mind. 4 Wochen vor Projektbeginn) gestellt werden.
Alle Unterlagen zur Antragstellung sind im Downloadbereich unten abrufbar.
Auf Beschluss des Gemeinderates werden im Rahmen einer Ausschreibung bestimmte Themenschwerpunkte gesetzt. Die Ausschreibung kann ihnen Impulse und Ideen für ihr Projekt geben.
Schwerpunkte der Ausschreibung 2024
A. Unterschiedlichkeit und Vielfalt
>> Begegnungen von Kindern und Jugendlichen unterschiedlichster Herkunft und Befähigung positiv erlebbar machen
B. Öffentliche Räume
>> Jugendliche können öffentliche Räume für sich nutzen
C. Partizipation und Demokratiebildung
>> Kinder und Jugendliche gestalten ihre Lern- und Lebensorte nach eigenen Interessen mit
D. Sprache und Kommunikation
>> Verschiedene Kommunikationsformen erproben (digital, face to face, schriftlich) und Sprach- und Sprechkompetenz fördern
E. Gesundheit
>> Kindern und Jugendlichen eine gesunde Lebensweise vermitteln und Einsamkeit vorbeugen
F. Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit
>> Das Bewusstsein für Natur, Ökologie und Nachhaltigkeit fördern und umweltorientiertes Handeln unterstützen
Hier die ausführliche Beschreibung:
Es ist grundsätzlich möglich, Projekte jenseits der benannten Schwerpunkte einzureichen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Organisationsstelle des Projektmittelfonds.
Bei Fragen zur Projektförderung wenden Sie sich bitte an: Kim Zimmermann oder per E-Mail an: ProjektmittelfondsZdJstuttgartde
Es besteht auch im Vorfeld der Antragstellung die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.
Das Verfahren
Das Management des Fonds liegt in der Verantwortung der Jugendhilfeplanung (Öffnet in einem neuen Tab). Dies umfasst die Organisation und Umsetzung des Verfahrens, die fachliche Beratung des Vergabeausschusses, die Beratung der Antragstellenden, die Öffentlichkeitsarbeit, sowie das gesamte Controlling.
Über die Themenschwerpunkte der Ausschreibung, sowie die Vergabe der Projektgelder entscheidet der Gemeinderat (Öffnet in einem neuen Tab)auf Grundlage der Empfehlungen des Vergabeausschusses (Öffnet in einem neuen Tab), bestehend aus elf Gemeinderäten.
Downloads
- Ausschreibung 2024PDF-Datei170,72 kB
- Checkliste Antragstellung 2024 - Projektmittelfonds Zukunft der JugendPDF-Datei170,78 kB
- Merkblatt für das gemeinderätliche Verfahren - Projektmittelfonds 2024PDF-Datei135,30 kB
- Antrag Projektmittelfonds gemeinderätliches Verfahren 2024PDF-Datei1,38 MB
- Merkblatt Ad-hoc AntragPDF-Datei204,29 kB
- Antrag Ad-hoc ProjektmittelfondsPDF-Datei1,41 MB
- Ausschreibung Nachhaltigkeitsförderung/Anschlussfinanzierung 2024PDF-Datei145,15 kB
- Antrag Nachhaltigkeitsförderung aus 2024PDF-Datei1,26 MB
- Finanzierungsplan (Vordruck)PDF-Datei1,21 MB
- Logo/Banner Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend"PDF-Datei723,49 kB
- Verwendungsnachweis (Vordruck) bei ProjektabschlussPDF-Datei681,70 kB
- Merkblatt zur Dokumentation bei ProjektabschlussPDF-Datei189,89 kB
- Infoblatt Datenspeicherung Projektmittelfonds nach DSGVOPDF-Datei102,10 kB
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