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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Corona – Öffnungen in Stuttgart ab Donnerstag – Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter 100

OB Nopper: „Haben eine Perspektive und können erstmals wieder umfassend lockern“

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind ab Donnerstag, 27. Mai 2021, weitreichende Öffnungen möglich. So dürfen unter Auflagen unter anderem Restaurants und Hotels wieder aufmachen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen – allerdings überwiegend nur im Freien – wieder ihre Leistungen anbieten.

Ausschlaggebend für die Öffnungen ist, dass Stuttgart fünf Werktage in Folge – ohne Einbeziehung von Sonn- und Feiertagen – unter dem Schwellenwert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen geblieben ist. Das Robert-Koch-Institut hat am Dienstag, 25. Mai, für die Stadt Stuttgart eine Sieben-Tage-Inzidenz von 81,6 festgestellt. Damit tritt die Bundesnotbremse ab Donnerstag, 27. Mai, außer Kraft und es gelten fortan die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagte: „Uns allen fällt ein Stein vom Herzen. Nach mehr als sechs Monaten Lockdown haben wir nun eine Perspektive und können erstmals wieder umfassend lockern. Mich freut es für alle Bürgerinnen und Bürger, wenn die tiefgreifenden Einschränkungen Stück für Stück ein Ende nehmen, und mich freut es gerade auch für alle Beschäftigten in der Gastronomie und der Hotellerie, wenn sie jetzt teilweise wieder ihrer Arbeit nachgehen können. Und endlich können wir auch wieder – wenn auch noch stark eingeschränkt – Kultur genießen.“ Gleichzeitig betonte der OB, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei: „Vorsicht und Umsicht sind weiterhin geboten. Wir müssen die Abstands- und Hygieneregeln konsequent beachten und vernünftig bleiben, damit wir auch bald die nächsten Öffnungsschritte gehen können.“

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, ergänzte: „Wir haben es miteinander geschafft, die Inzidenzzahlen wirkungsvoll zu senken. Umso mehr sind wir nun alle gemeinsam gefordert, dass dies so bleibt, und müssen umsichtig aufeinander Rücksicht nehmen. Damit nützen wir uns selbst, unseren Kindern und Jugendlichen, die von den Auswirkungen der Pandemie ganz besonders betroffen sind, sowie der gesamten Gesellschaft.“

Laut dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai 2021 zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten gilt in Stuttgart ab Donnerstag die erste Öffnungsstufe. Hierbei sind die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona-Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 Corona-Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona-Verordnung). Für die Inanspruchnahme der Öffnungen muss ein negativer Test vorgelegt werden – Genesene und geimpfte Personen sowie Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit. Der Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis muss in schriftlicher oder digitaler Form vorgezeigt werden.

Folgende Lockerungen sind in der ersten Öffnungsstufe erlaubt – wobei es grundsätzlich bei der Abstands- und Maskenpflicht bleibt:

  • Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet
  • Kurse in Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
  • Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich.
  • An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können von den Rektoraten oder Akademieleitungen Präsenz-Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen zugelassen werden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.
  • Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Betriebskantinen dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen dürfen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern unterrichten. Gesangs-, Tanz-, Ballett- und Blasinstrumentenunterricht sind weiterhin nicht erlaubt.
  • Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen auch wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt, diese Vorgabe gilt im Außenbereich nicht. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.
  • Die Click and Meet-Regelung im Einzelhandel, die bereits wieder seit Freitag vergangener Woche gilt, wird etwas gelockert: Der Einzelhandel kann selbst entscheiden, ob er einen Kunden pro 40 Quadratmeter ohne Test-, Geimpften- oder Genesenennachweis einlässt oder zwei Kunden pro 40 Quadratmeter mit den genannten Nachweisen.
  • Touristischer Reisebusverkehr ist erlaubt, wenn sich Start und Ziel in einem Stadt- bzw. Landkreis befinden, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten – also die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. Die Busse dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein. Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses. Dies gilt entsprechend auch für die Ausflugsschifffahrt sowie für Museumsbahnen und touristische Seilbahnen.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
  • Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
  • Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrollierten Zugang dürfen öffnen.
  • Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.

Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz in den nächsten 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe 2. Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz gibt es mit der 3. Stufe weitere Öffnungen. Details zum Stufenplan gibt es unter  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ (Öffnet in einem neuen Tab).

Luca-App hilft bei der Kontaktnachverfolgung

Bürgerinnen und Bürger wie auch Betriebe und Unternehmen mit Kundenverkehr in Stuttgart, die ihre Öffnung vorbereiten, können in Stuttgart die kostenlose Luca-App nutzen. Die Anwendung ist freiwillig. Die Luca‐App soll dem städtischen Gesundheitsamt dabei helfen, Infektionsketten besser und schneller nachzuverfolgen. Bürgerinnen und Bürgern können sich nach der Anmeldung unbürokratisch bei Betrieben, die die Luca-App nutzen „einchecken“ ohne manuelle Anwesenheitslisten auf Papier auszufüllen. Die Unternehmen werden von Zettelwirtschaft, analoger Buchführung und Kommunikation mit dem Gesundheitsamt entlastet. Betriebe, die derzeit geöffnet haben oder ihre Öffnung vorbereiten, können ihre Standorte unter  https://www.luca-app.de/ (Öffnet in einem neuen Tab) registrieren. Dies gilt beispielsweise für Teile des Einzelhandels und im Dienstleistungsbereich, aber ebenso für Arztpraxen. Vor allem auch für Gastronomiebetriebe oder auch Veranstalter ist der Einsatz der Luca‐App im Zusammenhang mit zukünftigen Öffnungsschritten sinnvoll. Dabei ist es möglich, den Betrieb auch nach Räumen oder Teilbereichen feiner aufzuschlüsseln. Weitere Infos gibt es unter  www.stuttgart.de/luca-app.

Städtische Einrichtungen öffnen ebenfalls wieder

Im Rahmen des ersten Öffnungsschrittes können auch verschiedene städtische Einrichtungen wieder aufmachen: darunter das Rathaus, die Freibäder, die Stadtbibliothek, das Kunstmuseum und das Stadtpalais.

Die Infothek des Rathauses ist in den Pfingstferien von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr geöffnet und ohne vorherige Registrierung erreichbar. Ab 7. Juni 2021 ist die Infothek wieder von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit Termin oder zur Teilnahme an öffentlichen Sitzungen möglich. Für Mitarbeitende gilt eine Ausweispflicht. In allen öffentlichen Bereichen des Hauses gelten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung und die üblichen Abstandsregeln.

Die fünf Stuttgarter Freibäder sind für Besucherinnen und Besucher ab Donnerstag, 27. Mai, wieder zugänglich. Wie im Vorjahr gibt es zwei Zeitfenster. Die Besucheranzahl pro Zeitfenster ist begrenzt. Voraussetzung für den Eintritt ist der Kauf eines E-Tickets. Dieses ist während des Aufenthalts im Bad aufzubewahren und bei Aufforderung sowie beim Verlassen des Bades vorzuzeigen. Gebucht werden können E-Tickets online. Alternativ können sie an der Vorverkaufsstelle im Erdgeschoss der Bäderbetriebe Stuttgart, Breitscheidstraße 48, 70176 Stuttgart, oder an der jeweiligen Badekasse vor Ort abgeholt und bezahlt werden. Dabei ist dringend zu beachten, dass eine Abholung an einer Badekasse nur möglich ist, wenn das E-Ticket vorab verbindlich telefonisch reserviert wurde. Wichtig ist zudem, dass eine Buchung für Kinder unter sieben Jahren nur in Verbindung mit einem E-Ticket einer volljährigen Person möglich ist. Für alle Kinder unter sieben Jahren (auch für Babys) muss ein kostenloses E-Ticket gebucht werden. Die Buchung eines E-Tickets kann bis zu drei Tage im Voraus erfolgen. Weitere Informationen zum E-Ticket und dem Badebetrieb sind zu finden unter:  https://stuttgarterbaeder.de/faq (Öffnet in einem neuen Tab).

Nachdem die Stadtbibliothek seit Freitag, 21. Juni, nach dem Prinzip „Click & Meet“ für die Ausleihe, Rückgabe und Beratung geöffnet hat, wird sie beim nächsten Öffnungsschritt den Zeitungs- und Zeitschriftenbereich wieder zugänglich machen sowie die Kopierer und Kurzrecherche-PCs. Für Kinder und Jugendliche sind Open-Air-Veranstaltungen in der Planung. Ein Termin für „Click & Meet“ und „Click & Collect“ kann unter  www.stuttgart.de/stadtbibliothek (Öffnet in einem neuen Tab) vereinbart werden. Für „Click & Meet“ ist ein Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein tagesaktueller Schnelltest von einer offiziellen Teststation vorzuzeigen.

Das Kunstmuseum empfängt ab Donnerstag, 27. Mai, wieder Besucherinnen und Besucher. Zunächst wird nur die Ausstellung „WÄNDE I WALLS“ zu sehen sein, die noch bis Sonntag, 30. Mai 2021, läuft. Zum Ausklang gibt es reduzierten Eintritt: 8 Euro, ermäßigt 6 Euro. Geöffnet ist Donnerstag, 27. Mai 2021, 10 bis 18 Uhr, Freitag, 28. Mai 2021, 10 bis 21 Uhr, Samstag, 29. Mai, von 10 bis 21 Uhr, und Sonntag, 30. Mai, von 10 bis 18 Uhr. Ab Dienstag, 1. Juni 2021, sind auch wieder der Sammlungsbereich sowie die Ausstellungen „Kamm, Pastell und Buttermilch. Willi Baumeister, Adolf Hölzel und Fritz Seitz“ und „Frischzelle_27: Claudia Magdalena Merk“ geöffnet. Der Einlass ins Museum kann nur unter der Erbringung einer der folgenden Bedingungen erfolgen: Nachweis über einen negativen Schnell- oder PCR-Test (tagesaktuell), als vollständig geimpfte Person (Impfnachweis) oder als genesene Person (Genesenennachweis). Die Buchung eines Zeitfenster-Tickets ist nicht mehr notwendig. Weitere Infos unter  www.kunstmuseum-stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Das StadtPalais – Museum für Stuttgart öffnet ab Donnerstag, 27, Mai seine Türen. Die neu eröffnete Sonderausstellung „Feingestaubt“ lädt mit ihren zahlreichen Experimentier-Stationen im Stile eines Science Centers ein, die Kontroversen rund um die Themen Mess-Stationen, Gesundheit und Stadtplanung spielerisch nachzuempfinden. Darüber hinaus sind die Ausstellung „Tiefschwarz“, die Dauerausstellung „Stuttgarter Stadtgeschichten“ und die „Kinderbaustelle“ zu sehen. Besucherinnen und Besucher können sich über  www.stadtpalais-stuttgart.de/dein-besuch (Öffnet in einem neuen Tab) einen Zeitraum für die Ausstellungen buchen, aber auch spontan vorbeikommen, hier kann es dann eventuell zu Wartezeiten kommen. Für den Einlass muss ein tagesaktueller, negativer Testnachweis oder ein Impf- oder Genesungsnachweis vorliegen. Das StadtPalais – Museum für Stuttgart ist dienstags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt zur Sonderausstellung „Feingestaubt“ beträgt 5 Euro, alle anderen Ausstellungen sind kostenlos.

Die Dauerausstellung und der Escape-Room im Museum Hegel-Haus sind ebenfalls wieder geöffnet. Tickets können vor Ort erworben oder vorab auf der Website des StadtPalais unter  www.stadtpalais-stuttgart.de/dein-besuch (Öffnet in einem neuen Tab) und des Museum Hegel-Haus unter  www.hegel-haus.de/dein-besuch (Öffnet in einem neuen Tab) gebucht werden. Für den Einlass muss ein tagesaktueller, negativer Testnachweis oder ein Impf- oder Genesungsnachweis vorliegen. Das Museum Hegel-Haus ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist kostenlos.

Bürgerbüros empfangen Laufkundschaft ab Mitte Juni

Die Bürgerbüros öffnen aufgrund bereits vergebener und ausgebuchter Termine erst ab dem 14. Juni 2021 wieder gestaffelt für Laufkundschaft. Den Anfang machen die Bürgerbüros Mitte, Ost, West und Weilimdorf. Am 12. Juli 2021 folgen die Bürgerbüros Möhringen, Süd, Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Feuerbach und Plieningen, am 19. Juli 2021 Vaihingen. Ab voraussichtlich September soll überall wieder der gewohnte Regelbetrieb gelten. Notfälle – wie beispielsweise Dokumente für zwingend erforderliche und nicht aufschiebbare Reisen – werden trotz der aktuellen Vollauslastung bearbeitet. Über die Öffnungszeiten und Zugangsmodalitäten informiert die Stadt unter  www.stuttgart.de.

Ausgangssperre entfällt – Alkoholkonsumverbot wird verlängert

Mit dem Außerkrafttreten der Bundesnotbremse ab Donnerstag, 27. Mai, fällt auch die nächtliche Ausgangssperre weg. Heißt: Ab dem 27. Mai müssen die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart nicht mehr um 22 Uhr zuhause sein.

Weiterhin gilt jedoch das Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Das Verbot war zunächst bis zum 26. Mai befristet und wird von der Stadt nun auf Basis der Corona-Verordnung des Landes um zunächst vier Wochen verlängert. Allerdings wird es zeitlich auf die Nachtstunden ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages beschränkt. Zusätzlich zu den Flächen, auf denen das Alkoholkonsumverbot bereits gilt, erfolgt die räumliche Ausdehnung auf den Bereich rund um das Römerkastell sowie rund um die Grabkapelle auf dem Rotenberg.

Unabhängig von den Öffnungsschritten gilt laut Corona-Verordnung bei einer Inzidenz von unter 100, dass Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur mit maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt sind. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Weitere Infos rund um das Coronavirus und aktuelle Fallzahlen gibt es online unter  www.stuttgart.de/corona (Öffnet in einem neuen Tab).


(Aktualisierung am 26. Mai, 12:45 Uhr)

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