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Landeshauptstadt Stuttgart

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Jugendschöffen für das Stuttgarter Amts- und Landgericht gesucht

In der Strafgerichtsbarkeit der Jugendgerichte nehmen an der Hauptverhandlung nicht nur Berufsrichterinnen und -richter, sondern auch Jugendschöffinnen und -schöffen teil. Diese Frauen und Männer kommen aus allen Schichten der Bevölkerung und üben unterschiedliche Berufe aus.

Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden in Stuttgart noch 350 Bürgerinnen und Bürger für diese ehrenamtliche Tätigkeit der sogenannten Laienrichter gesucht.

Die Amtsperiode der derzeitigen Jugendschöffen endet am 31. Dezember dieses Jahres. Deshalb stellt das Jugendamt die Vorschlagslisten zur Neuwahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 auf. Diese Listen werden dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt, damit der Schöffenwahlausschuss im Anschluss die neuen Hauptjugendschöffen und Ersatzjugendschöffen wählen kann. Stuttgarter Bürger, die an der Ausübung eines solchen Amtes interessiert sind, können sich bis zum 10. März online direkt beim Jugendamt bewerben unter  www.stuttgart.de/jugendschoeffenwahl.

Wer kann sich für das Jugendschöffenamt bewerben?

Jugendschöffen müssen zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Nur wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, gut deutsch spricht, in Stuttgart wohnt und nicht vorbestraft ist, ist wählbar. Das Jugendschöffenamt verlangt eine absolut unparteiliche und vorurteilsfreie Haltung, Kommunikationsfähigkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungs‐ und Urteilsvermögen. Jugendschöffen sollen möglichst über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Nicht nur Personen aus pädagogischen Berufsfeldern bringen diese Kompetenz mit, sondern beispielsweise auch Personen, die junge Menschen ausbilden oder in der Jugendarbeit eines Sportvereins tätig sind.

Für ihre Tätigkeit erhalten Jugendschöffen kein Entgelt, jedoch eine Entschädigung für Zeitaufwand und Fahrtkosten. Zwei Jugendschöffen und ein Richter bilden das Gericht.

Den Jugendschöffen kommt eine besondere Verantwortung zu, denn bei einer Gerichtsverhandlung werden jeweils eine Jugendschöffin und ein Jugendschöffe an die Seite eines Richters gestellt. Die beiden Jugendschöffen können eine Mehrheit beim Richterspruch bilden. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Eine gesundheitliche Eignung sollte jedoch vorliegen, die langes Sitzen während der Verhandlungstage ermöglicht.

Was folgt nach der Bewerbung?

Das Jugendamt führt eine Liste aller Bewerbungen, die im Frühjahr 2023 dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt wird. Danach liegt diese Liste eine Woche lang zur Einsicht im Jugendamt öffentlich aus. Anschließend wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Jugendschöffen und entscheidet, welche Personen als Haupt- oder Ersatzjugendschöffen beim Amts- oder beim Landgericht eingesetzt werden. Die Hauptjugendschöffen erhalten in der Regel pro Monat eine Verhandlung, die Ersatzjugendschöffen werden spontan als Vertretung eingesetzt.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023 sind unter  www.schoeffenwahl.de (Öffnet in einem neuen Tab), beim Schöffenverband Baden-Württemberg,  www.schoeffen-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab), oder beim Jugendamt Stuttgart unter  jugendschoeffenwahlstuttgartde, Telefon 216-55524,  www.stuttgart.de/schoeffenwahl, erhältlich.

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