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Landeshauptstadt Stuttgart

Wahlinfos

Schöffenwahl in Stuttgart

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 2023 die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen bei den Amtsgerichten Stuttgart und Stuttgart-Bad Cannstatt für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.

Die Vorschlagslisten werden beim Statistischen Amt der Landeshauptstadt Stuttgart, Zimmer 402, Eberhardstr. 37, Zugang über Eberhardstr. 39 (Schwabenzentrum), 70173 Stuttgart, zu jedermanns Einsicht von Montag, 22. Mai bis Dienstag, 30. Mai 2023 zu folgenden Öffnungszeiten aufgelegt:

Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
7.30 bis 16 Uhr
7.30 bis 17 Uhr
7.30 bis 16 Uhr
7.30 bis 18 Uhr
7.30 bis 13.30 Uhr

Am Pfingstmontag, 29. Mai 2023, bleibt das Statistische Amt geschlossen.

Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll beim Statistischen Amt Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die Vorschlagslisten Personen beinhalten, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten. Über die Einsprüche entscheiden die Schöffenwahl­ausschüsse, die bei den Amtsgerichten gebildet werden.

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