Die Vorschlagslisten werden beim Statistischen Amt der Landeshauptstadt Stuttgart, Zimmer 402, Eberhardstr. 37, Zugang über Eberhardstr. 39 (Schwabenzentrum), 70173 Stuttgart, zu jedermanns Einsicht von Montag, 22. Mai bis Dienstag, 30. Mai 2023 zu folgenden Öffnungszeiten aufgelegt:
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: |
7.30 bis 16 Uhr 7.30 bis 17 Uhr 7.30 bis 16 Uhr 7.30 bis 18 Uhr 7.30 bis 13.30 Uhr |
Am Pfingstmontag, 29. Mai 2023, bleibt das Statistische Amt geschlossen.
Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll beim Statistischen Amt Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die Vorschlagslisten Personen beinhalten, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten. Über die Einsprüche entscheiden die Schöffenwahlausschüsse, die bei den Amtsgerichten gebildet werden.