2025 Klage gegen die vom Regierungspräsidium erteilten artenschutzrelevanten Ausnahmegenehmigungen im Gebiet C1 eingereicht. In übereinstimmender Rechtsauffassung der Stadt Stuttgart mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Regierungspräsidium sind die Baumfällungen nicht Gegenstand dieses Klageverfahrens. Die Stadt Stuttgart ist sich bewusst, dass die Mauereidechsen momentan aufgrund der Klage des NABU nicht abgefangen und umgesiedelt werden können. Deshalb hat sie die sofortige Vollziehung der durch die Klage angegriffenen Ausnahmegenehmigungen für die artenschutzrelevanten Maßnahmen beim Regierungspräsidium beantragt. Die Stadt hält sich damit an geltendes Recht.
Lebensraum und Winterruhe nicht beeinträchtigt
Durchgeführt wurden sogenannte Gehölzrodungen: Sie werden nur oberflächig ausgeführt, dabei bleiben die Wurzeln und Baumstümpfe unangetastet. Schweres Gerät kam nur auf befestigten Flächen zum Einsatz, um keine Mauereidechsen zu gefährden. Der Lebensraum der Eidechsen, die sich derzeit im Winterschlaf befinden, bleibt auf diese Weise erhalten, bis die Tiere im nächsten Schritt umgesiedelt werden.
Maßnahmen angekündigt, Ersatzhabitate bereits hergestellt.
Insbesondere im Hinblick auf die Baumfällungen hatte der Gemeinderat am 6. Juni 2024 den Bebauungsplan „Stuttgart 21 – Teilgebiet C1 (Stgt 151)“ samt Baumfällungen im Gebiet und Ersatzpflanzungen beschlossen. Zusätzlich wurde der Gemeinderat über die geplanten Baumfällungen am 17. Dezember 2024 in mündlicher Aussprache noch einmal informiert. Die geplanten Artenschutzmaßnahmen wurden im Umweltbericht zum Bebauungsplan ebenfalls ausführlich erläutert.
Der Umweltbericht ist öffentlich zugänglich – dort finden sich auch Informationen über die Lage und den Zustand der drei bereits hergerichteten Ersatzhabitate für die Mauereidechsen im Süden und Osten Stuttgarts.