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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

OB Nopper weist Vorwürfe von Linke/SÖS mit aller Entschiedenheit zurück

„Die Vorwürfe der Fraktionsgemeinschaft Die Linke und SÖS in Sachen der Ausübung des Vorkaufsrechts und der Höhe des Kaufpreises für das vormalige Galeria-Kaufhof-Areal an der Eberhardstraße und das dazugehörige Parkhaus an der Steinstraße sind haltlos und entbehren jedweder Grundlage“, so Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper. „Ganz offensichtlich treten bei einzelnen vom Wahlkampffieber überwältigten Antragstellern tatsächliche oder gespielte Erinnerungslücken auf.“

Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann verweist in diesem Zusammenhang auf die korrekte Chronologie. Die Stadt habe ihr Vorkaufsrecht im Sanierungsgebiet bereits am 13. März 2020 – also noch in der Amtszeit von OB Fritz Kuhn – ausgeübt, um an dieser exponierten Stelle ihre städtebaulichen Interessen zu wahren. Damit trat sie ein in den Kaufvertrag mit einem Kaufpreis in Höhe von 58,5 Millionen Euro, der dem entsprechenden Kaufvertrag zugrunde lag, der innerhalb der SIGNA-Gruppe geschlossen worden war. Die SIGNA-Gruppe war allerdings nicht bereit, die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt zu akzeptieren. Sie legte zunächst Widerspruch ein und erhob später Klage beim Verwaltungsgericht.

Zur Beilegung des Rechtsstreits beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit Beschluss vom 28. Juli 2021 (also schon in der Amtszeit von OB Nopper), einen Vergleich zu verhandeln, die städtebaulichen Ziele abzusichern und den Gemeinderat über den Fortgang der Verhandlungen zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Gemeinderat fortlaufend unterrichtet, sofern es neue Entwicklungen gab. Am 27. Oktober 2022 erfolgte auch ein Bericht über den Stand der Verhandlungen in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats. Im März 2023 nahm die SIGNA-Gruppe ihre Klage zurück, die sie gegen den Vorkaufsrechts-Ausübungsbescheid erhoben hatte. Infolgedessen kam der Kaufvertrag mit dem Kaufpreis in Höhe von 58,5 Millionen Euro zustande, also mit dem Kaufpreis, mit dem die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausgeübt hatte. „Die Stadt hat somit für das vormalige Galeria-Kaufhof-Areal nicht zu viel bezahlt, sondern vielmehr den wie bei der Wahrnehmung aller Vorkaufsrechte vom Stadtmessungsamt auf seine Verkehrsüblichkeit geprüften Kaufpreis“, stellt BM Fuhrmann fest.

Auch der Vorwurf, die Stadt habe sich gegen Wohnungsbau entschieden, ist nicht zutreffend. Aufgrund der Planungen der Bundesbank, die das Gebäude ursprünglich von der SIGNA-Gruppe mieten wollte, war Wohnungsbau an dieser Stelle nicht umsetzbar. Stattdessen wurden im Rahmen der Verhandlungen alternative Flächen zur Kompensation im direkten Umfeld vorgesehen und konkret geplant.

Nopper stellt zum gesamten Vorgang klar: „Die Stadtverwaltung hat jederzeit im städtischen Interesse gehandelt. Viele Akteure von Linke/SÖS waren von Anfang an dabei und wurden ständig in den gemeinderätlichen Gremien auf dem Laufenden gehalten. Die damalige Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke hat im Übrigen ausdrücklich erklärt, die Ausübung des Vorkaufsrechts zu unterstützen. Ich gehe davon aus, dass mit dieser Klarstellung der Erinnerungsverlust bei Linke/SÖS behoben wird.“

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