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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Anbindung der Gäubahn

Stadt sieht sich in ihren Wohnungsbauzielen bestätigt

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu den Klagen gegen die Unterbrechung der Gäubahnanbindung mit Interesse zur Kenntnis genommen.

Demnach kann die Deutsche Bahn ihre Pläne für die Gäubahn und für die S-Bahn im Rahmen von Stuttgart 21 wie geplant umsetzen. Die Deutsche Umwelthilfe und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg hatten im Kern gegen den Rückbau und für den Erhalt der oberirdischen Anbindung der Gäubahn an den Kopfbahnhof geklagt.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagt: „Wir wollen eine Zukunftslösung für die Gäubahn über den Pfaffensteigtunnel und wir wollen das Zukunftsquartier Stuttgart Rosenstein. Wir sehen uns durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf unserem Weg bestätigt und setzen darauf, dass der schnellstmöglichen Realisierung beider Projekte nunmehr keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden.“

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