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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

E-Lastenräder: Städtische Förderung für Familien und Alleinerziehende gut nachgefragt

Das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ stößt weiterhin auf großes Interesse. Seit der Einführung im Jahr 2018 bis Ende 2023 sind fast 1.900 Anträge eingegangen.

Bisher wurden an mehr als 1.500 Familien Förderungen ausgezahlt. Im Ergebnis ist die vom Gemeinderat beschlossene Förderrichtlinie „E-Lastenradförderung für Stuttgarter Familien“ daher ein großer Erfolg. Die Weiterführung bis mindestens Ende 2025 wurde bereits im Sommer 2023 beschlossen.

Ziel des Förderprogramms ist die Reduzierung von umweltschädlichen Abgasen in Stuttgart, um die Stadt lebenswerter und gesünder zu machen. Außerdem sollen die E-Lastenräder als praktisches und klimafreundliches Verkehrsmittel im Alltag sichtbar gemacht werden. Zudem soll das Programm die Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad animieren, auch, weil dies positive Auswirkungen auf die Gesundheit hat.

Das Förderprogramm richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz in Stuttgart mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Wenn sie sich ein E-Lastenrad anschaffen möchten und dieses für mindestens drei Jahre lang nutzen, können sie dafür eine Förderung beantragen. Die Grundförderung beträgt 600 Euro. Ergänzend dazu gibt es eine soziale Komponente, womit einkommensschwächere Familien bei der Beschaffung eines neuen E-Lastenrades zusätzlich finanziell unterstützt werden: Mit einer gültigen FamilienCard sind noch weitere 1.300 Euro, mit einer „Bonuscard + Kultur“ bis zu 2.000 Euro zusätzlich möglich. Das Lastenrad kann gekauft oder auch im Rahmen desDienstrad-Leasings erworben werden. Wichtig ist, dass zuerst der Antrag auf Förderung gestellt und das Rad erst nach Erhalt der Förderzusage bestellt oder der Leasingvertrag unterschrieben wird.

Neben der Grundförderung kann nach drei Jahren ein Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 500 Euro beantragt werden, wenn seit Nutzung des E-Lastenrades entweder kein Pkw im Haushalt zur Verfügung steht oder ein Pkw ersatzlos abgemeldet wurde. Bei den Sozialförderungen ist der Nachhaltigkeitsbonus bereits in der zusätzlichen Förderung enthalten und wird nicht mehr zusätzlich ausbezahlt.

Die Förderung kann rein digital über die landesweite Online-Plattform Service BW (Serviceportal Baden-Württemberg) beantragt werden. Alle weiteren Infos zum Förderprogramm finden sich im Internet unter  www.stuttgart.de/lastenrad

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