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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Tiefbauamt der Landeshauptstadt schlägt neue Stellen zur Sanierung und für den Ersatzneubau von Brücken vor

Um besser den Zustand der Brücken zu überprüfen und Sanierungen und Ersatzneubauten abarbeiten zu können, hat das Tiefbauamt der Landeshauptstadt am heutigen 19. Juli im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) die Schaffung zusätzlicher Stellen vorgeschlagen.

„Viele Brücken im Stadtgebiet sind jetzt 50 bis 70 Jahre alt und haben bald ihre Lebensdauer erreicht – zumal die Brücken heute viel größeren Belastungen ausgesetzt sind“, betont dazu Jürgen Mutz, der Leiter des städtischen Tiefbauamts. „In den nächsten 5 bis 15 Jahren sind daher eine ganze Reihe Maßnahmen notwendig, in einigen Fällen auch Ersatzneubauten. Eine personelle Verstärkung kann uns helfen, dass die städtischen Brücken regelmäßig geprüft, gewartet und instandgesetzt werden – und damit für den Betrieb dauerhaft zur Verfügung stehen“, unterstrich Mutz.

Das städtische Tiefbauamt ist gegenwärtig für rund 300 Brückenbauwerke zuständig. Mehr wie die Hälfte der Brücken wurden in der in der Zeit zwischen 1950 und 1975 gebaut. Etliche von Ihnen haben aufgrund der hohen verkehrlichen Belastung, auch durch Bus- und Stadtbahnverkehr, ihre Lebensdauer erreicht. Bei einigen Brücken erweisen sich die üblichen Instandhaltungsmaßnahmen aus wirtschaftlicher und technischer Sicht nicht mehr als sinnvoll, es stehen größere Baumaßnahmen an:

  • Die Löwentorbrücke, welche im Zuge der Heilbronner Straße Bahngleise überquert, muss aufgrund von Alter und Zustand erneuert werden. Für die Stadtbahn und den Individualverkehr wurden bereits die zulässigen Geschwindigkeiten zum Befahren der Brücke reduziert. Für Planungszeit und Bau einer neuen Brücke gehen Fachleute von rund 10 Jahren aus.
  • Die Rosensteinbrücke, die bei Bad Cannstatt den Neckar überquert, ist seit dem 12. Mai nur noch für Radfahrende und Fußgänger geöffnet. Nach entsprechenden Hinweisen des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur wurde die Brücke vom Februar an eingehend untersucht. Die Fachleute stellten erhebliche Schäden an den Spannstählen fest. Der Schadensumfang wird momentan noch ermittelt. Anhand der Schäden zeigt sich laut dem Tiefbauamt bereits, dass ein Ersatzneubau erforderlich ist.
  • Die König-Karls-Brücke, die bei Bad Cannstatt den Neckar überquert, hat im Inneren des Hohlkastens, welcher das statische Rückgrat des Bauwerks bildet, Korrosionsschäden. Die Entwässerungseinrichtungen der Brücke müssen erneuert werden. Dafür ist es notwendig, aus Gründen der Arbeitssicherheit zusätzliche Einstiege in den Hohlkasten zu schaffen. Mittelfristig muss zudem die Abdichtung unter den Stadtbahngleisen erneuert werden, was eine zeitweilige Unterbrechung des Stadtbahnbetriebs mit sich bringen wird.
  • Die Aubrücke, die nahe des Stadtbezirks Münster den Neckar überquert, muss in den kommenden Jahren ebenfalls erneuert werden. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist trotz der Instandsetzungsmaßnahmen, die im Jahr 2016 durchgeführt wurden, begrenzt. Das im Jahre 1951 erstellte Bauwerk wird in 10 bis 15 Jahren seine Lebensdauer erreichen.
  • Jener Teil der Otto-Hirsch-Brücken, der nahe des Stadtbezirks Obertürkheim die Bahngleise überquert, wurde 1915 gebaut und in den 1960er Jahren erweitert. Nach den Instandhaltungsarbeiten im Bereich der Fahrbahn lässt sich die Nutzungsdauer dieses Brückenteils noch ca. 10 bis 15 Jahre verlängern. Dann wird ein Ersatzneubau erforderlich.
  • Die Brücke im Zuge der Schwieberdinger Straße im Stadtbezirk Zuffenhausen, deren Kern aus dem Jahr 1936 stammt, befindet sich in keinem guten Gesamtzustand. Die zulässige Verkehrslast lässt keine Schwertransporte ins angrenzende Industriegebiet zu. Ein Ersatzneubau, der Brückenfläche und Spannweite reduziert, wird nach Meinung von Fachleuten in den kommenden 5 bis 10 Jahre erforderlich sein.

Das Tiefbauamt weist auf die Dringlichkeit der Maßnahmen hin, da alle dargestellten Brücken sowohl für den Individualverkehr wie auch für den öffentlichen Nahverkehr von großer Bedeutung sind. Das zuständige Sachgebiet für Bauwerksprüfung und Bauwerksinstandsetzung umfasst zurzeit vier Mitarbeitende. Dem Ausschuss wurde vorgeschlagen, zwei weitere Stellen im Bereich Bauwerksprüfung sowie drei Stellen in einem neu geschaffenen Sondersachgebiet Ersatzneubauten zu schaffen.

In ihren Wortmeldungen äußerten die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik breite Zustimmung zu den vorgeschlagenen neuen Stellen.

(Aktualisierte Version vom 19.07.2022, 16:00 Uhr, Abschnitt zu den Otto-Hirsch-Brücken)

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