Nach jeder Gemeinderatswahl werden in den 18 äußeren und fünf inneren Stadtbezirken neue Bezirksbeiräte gebildet. Wie viele Mitglieder das jeweilige Gremium hat, hängt von der Einwohnerzahl des Stadtbezirks ab. Alle Beiräte müssen im entsprechenden Bezirk wohnen und ortskundig sein.
Die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen schlagen ihre Wunschkandidaten und Wunschkandidatinnen vor, für die offizielle Bestellung ist der Oberbürgermeister zuständig.