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Landeshauptstadt Stuttgart

Steuern und Abgaben

Abfallgebühren

In Stuttgart werden Abfallgebühren erhoben. Grundlage zur Berechnung der Gebühren sind die vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart zur Verfügung gestellten Abfallbehälter.

Im Stadtgebiet Stuttgart sind die Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken verpflichtet, ihre Grundstücke an die städtische Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen. Grundlage ist Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (AfS).

Für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung erhebt die Stadt Stuttgart  Abfallgebühren, um die Kosten zu decken. Die Abfall- und Wertstoffgebühr richtet sich nach der Anzahl und dem Rauminhalt der Behälter für Restabfall und für Bioabfall, mit denen das Grundstück ausgestattet ist.

Zum Thema Abfallentsorgung bietet der städtische Eigenbetrieb AWS - Abfallwirtschaft Stuttgart zahlreichen Informationen.

Rechtsgrundlagen:

Auskunft und Information

Wenn Sie Fragen haben zur Festsetzung und Änderung der Abfallgebühren, der Aussetzungs- und Stundungszinsen oder dem Erlass der Abfallgebühren , wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet  Hausgebührenveranlagung der Stadtkämmerei.

Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim  Sachgebiet  Einnahmen der Stadtkasse. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt. 

Schuldnername Telefonnummer
(Stadtkämmerei)
A - Fk +49 711 216 - 20 468
Fl - Kt +49 711 216 - 20 467
Ku - Schn +49 711 216 - 20 466
Scho - Z +49 711 216 - 20 465
0 - 9 +49 711 216 - 20 468

Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Abfallgebühren zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben:  Niederschlagswassergebühren,  Grundsteuer  und  Gehwegreinigungsgebühren.

Erläuterungen und Hinweise