Im Stadtgebiet Stuttgart sind die Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken verpflichtet, ihre Grundstücke an die städtische Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen. Grundlage ist Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (AfS).
Für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung erhebt die Stadt Stuttgart Abfallgebühren, um die Kosten zu decken. Die Abfall- und Wertstoffgebühr richtet sich nach der Anzahl und dem Rauminhalt der Behälter für Restabfall und für Bioabfall, mit denen das Grundstück ausgestattet ist.
Zum Thema Abfallentsorgung bietet der städtische Eigenbetrieb AWS - Abfallwirtschaft Stuttgart zahlreichen Informationen.
Rechtsgrundlagen:
- Abfallwirtschaftsatzung zuletzt geändert am 5.12.2019 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 50 vom 12.12.2019)
- Hausgebührensatzung zuletzt geändert am 05.12.2019 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 50 vom 12.12.2019)
Auskunft und Information
Wenn Sie Fragen haben zur Festsetzung und Änderung der Abfallgebühren, der Aussetzungs- und Stundungszinsen oder dem Erlass der Abfallgebühren , wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Hausgebührenveranlagung der Stadtkämmerei.
Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim Sachgebiet Einnahmen der Stadtkasse. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.
Schuldnername | Telefonnummer (Stadtkämmerei) |
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A - Fk | +49 711 216 - 20 468 |
Fl - Kt | +49 711 216 - 20 467 |
Ku - Schn | +49 711 216 - 20 466 |
Scho - Z | +49 711 216 - 20 465 |
0 - 9 | +49 711 216 - 20 468 |
Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Abfallgebühren zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben: Niederschlagswassergebühren, Grundsteuer und Gehwegreinigungsgebühren.