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Landeshauptstadt Stuttgart

Steuern und Abgaben

Gehwegreinigungsgebühren

Die Gehwegreinigung obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Die Stadt Stuttgart übernimmt in bestimmten Straßen oder Wegen die Gehwegreinigung für die Grundstückseigentümer. Dafür wird eine Gebühr erhoben.

Als Grundlage für die Berechnung der Gebühren dient im Regelfall die Frontmeterlänge, mit der das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum angrenzt.

Auskunft und Information

Wenn Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Gehwegreinigungsgebühren, der Aussetzungs- und Stundungszinsen oder zum Erlass der Gehwegreinigungsgebühren haben, können Sie sich gerne an das  Sachgebiet Hausgebührenveranlagung der Stadtkämmerei wenden.

Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim   Sachgebiet Einnahmen der Stadtkasse. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.

Schuldnername

Telefonnummer
(Stadtkämmerei)

A - Fk +49 711 216 - 20 468
Fl - Kt +49 711 216 - 20 467
Ku - Schn +49 711 216 - 20 466
Scho - Z +49 711 216 - 20 465
0 - 9 +49 711 216 - 20 468

Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Gehwegreinigungsgebühren zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben:  Niederschlagswassergebühren,  Abfallgebühren und  Grundsteuer.

 

Stadtkämmerei

Hausgebührenveranlagung (Niederschlagswasser-, Gehwegreinigungs- und Abfallgebühren)

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