Der Hundesteuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. Man gilt als Halter eines Hundes, wenn man diesen im eigenen Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb zum Zweck der allgemeinen Lebensführung aufgenommen hat.
Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde werden von allen Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.
Anzeigepflicht: An- und Abmeldung
Steuerpflicht: Kosten der Hundehaltung
Kampfhunde und gefährliche Hunde: Erlaubnispflicht und Steuer
Online-Service
Sie können Ihren Hund über ein Online-Verfahren anmelden.
Hinweise zu Ihrer Online-Anmeldung
Auskunft und Information
Auskünfte zur Hundesteuer erteilt die Stadtkämmerei. Die Ansprechpartner und Sprechzeiten finden Sie in der Kontaktbox.
Downloads
- Informationen für Hundehalter: Für ein rücksichtsvolles MiteinanderPDF-Datei1,18 MB
- Anmeldung HundesteuerPDF-Datei756,10 kB
- Abmeldung HundesteuerPDF-Datei817,04 kB
- Antrag: Hundesteuer-ErsatzmarkePDF-Datei193,99 kB
- Merkblatt: Allgemeine Informationen zur HundesteuerPDF-Datei217,83 kB
- Merkblatt: Hundesteuer Steuerbefreiung und -ermäßigunngPDF-Datei204,49 kB
- HundesteuersatzungPDF-Datei68,71 kB
- SEPA-Basis-Lastschriftmandat, Stadtkasse StuttgartPDF-Datei90,15 kB