Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Dieses Recht wurde in den vergangenen Jahrzehnten international und national in Gesetzestexten festgeschrieben. Denn die Prinzipien demokratischer Beteiligung müssen erfahren werden, wenn sie akzeptiert und übernommen werden sollen.
Von Jugendrat bis Projektgruppe
In der Demokratie wird zwischen drei Grundformen der Beteiligung unterschieden:
• Parlamentarische Beteiligungsformen wie der Jugendrat zeichnen sich durch Wahlen aus. Sie bieten Jugendlichen einen Einstieg in die Politik, ohne dass sie Mitglieder einer Partei sein müssen. Das Recht auf Mitsprache ist durch die Satzung oder die Geschäftsordnung festgelegt.
• Offene Beteiligungsformen wie Jugendforum oder Jugendhearing finden einmalig oder unregelmäßig statt. Alle Jugendlichen können sich einbringen und werden nicht gewählt.
• Projektorientierte Beteiligungsformen wie Projektgruppen finden in einem überschaubaren Zeitraum statt und steht allen Jugendlichen offen.
Grundlagen der Jugendbeteiligung
Gesetze und Beschlüsse bilden die Grundlage zur Einrichtung von kommunalpolitischen Beteiligungen für Jugendliche.