Die Rolle in der Kommunalpolitik
In Stuttgart können Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren alle zwei Jahre in ihren Stadtbezirken einen Jugendrat wählen, der ihre Interessen vor Ort vertritt. Sie wählen ihre Delegierten für den gesamtstädtischen Jugendgemeinderat. Der Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugendlichen auf gesamtstädtischer Ebene.
Der Jugendgemeinderat hat die Aufgabe, bezirksübergreifende Fragen und Anliegen junger Menschen zu koordinieren und an den Oberbürgermeister, den Gemeinderat und die Stadtverwaltung heranzutragen. Umgekehrt ist der gesamtstädtische Jugendgemeinderat offizieller Ansprechpartner für die Stadtverwaltung und den Gemeinderat.
Der Jugendrat handelt überparteilich und ist somit parteipolitisch neutral.
Die Arbeit im Jugendrat
Der gesamtstädtische Jugendgemeinderat tagt einmal im Monat öffentlich im Stuttgarter Rathaus. In den Sitzungen werden Ideen diskutiert, eigene Projekte entwickelt und Beschlüsse gefasst, die dann an den Gemeinderat weitergeleitet werden. Der Jugendgemeinderat kann auch Anträge und Anfragen an die zuständigen Gremien der Stadtverwaltung beschließen, die an das Büro des Oberbürgermeisters weitergeleitet werden.
Der gesamtstädtische Jugendgemeinderat Stuttgart hat in der Amtszeit von 2025 bis 2027 insgesamt 55 stimmberechtigte Mitglieder. Er besteht aus Delegierten der Bezirksjugendräte und aus Vertretungen der Bezirksprojektgruppen. Seit der Wahl 2025 setzt sich der Jugendgemeinderat zusammen aus:
- je drei Delegierte aus 18 Jugendratsgremien
- ein Vertreter aus einer Projektgruppe
Zwei Vertretende des gesamtstädtischen Jugendgemeinderats sind bei den Sitzungen des Stuttgarter Gemeinderats anwesend.
Eine Vertretung und eine Stellvetretung sind beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss.