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Landeshauptstadt Stuttgart

Kriminalprävention

25 Jahre Haus des Jugendrechts – Zweiter Standort eröffnet

Das Haus des Jugendrechts in Bad Cannstatt wirkt seit 25 Jahren erzieherisch und präventiv gegen Jugendkriminalität. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit ist wirkungsvoll und deutschlandweit anerkannt. Jetzt wurde ein zweites Haus des Jugendrechts in Stuttgart‐Mitte eröffnet.

Mit der Eröffnung des Hauses des Jugendrechts in Stuttgart‐Mitte gibt es in der Landeshauptstadt jetzt einen zweiten Standort zur Prävention von Jugendkriminalität.

Die Kooperationspartner – Landeshauptstadt Stuttgart, Polizei Stuttgart, Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie die Amtsgerichte Stuttgart und Stuttgart‐Bad Cannstatt – haben am 26. Mai eine Jubiläums‐ und Eröffnungsfeier im Stuttgarter Rathaus ausgerichtet. Dabei sprachen Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung der Landeshauptstadt Stuttgart, Marion Gentges, MdL, Ministerin der Justiz und für Migration des Landes Baden‐Württemberg, und Dr. Stefanie Hinz, Landespolizeipräsidentin Baden‐Württemberg über die weitere Zusammenarbeit.

Junger Mensch im Mittelpunkt

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, bei ihrem Grußwort im Rathaus.

Bürgermeisterin Fezer sagte: „Im Mittelpunkt unseres Handelns muss immer der junge Mensch und die Förderung seiner Entwicklung stehen. Mit dem neuen Haus des Jugendrechts in Stuttgart‐Mitte schaffen wir einen weiteren Ort, an dem Justiz, Polizei und Jugendhilfe Hand in Hand arbeiten. Es geht insbesondere bei der Jugendhilfe darum, passgenaue Unterstützung zu finden und damit auch in Ermittlungs‐ und Strafverfahren Reaktionen mit Augenmaß vorzuschlagen.“

Ministerin Gentges sagte: „Wir haben heute gleich zweifach Grund zu feiern: Während das bundesweit erste Haus des Jugendrechts in Stuttgart‐Bad Cannstatt auf sein mehr als 25-jähriges Bestehen zurückblickt, öffnet das neue Haus des Jugendrechts Stuttgart‐Mitte offiziell seine Türen. Dass es heute so weit ist, verdanken wir dem langjährigen starken Engagement aller Kooperationspartner. Unser aller Ziel ist es, kriminelle Karrieren von jugendlichen Straftätern zu stoppen, bevor sie überhaupt erst richtig beginnen. Die beiden Stuttgarter Häuser werden neben der Ahndung von Straftaten ihren gemeinsamen Schwerpunkt auf eigene kreative pädagogische Projekte legen, um passgenau auf Fehlverhalten junger Menschen reagieren zu können.“

Das neue Haus des Jugendrechts vor der Inbetriebnahme: Hier sollen junge Menschen, die straffällig geworden sind oder an der Schwelle zur Straffälligkeit stehen, möglichst früh erreicht werden.

Kurze Wege als Erfolgsmodell

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl unterstreicht: „Die Häuser des Jugendrechts sind ein Erfolgsmodell bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität. Unter einem Dach kümmern sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe und weitere Akteure intensiv um junge Straftäterinnen und Straftäter. Das ist enorm wichtig, denn nur wenn alle Rädchen ineinandergreifen, können wir kriminelle Karrieren frühzeitig stoppen und jungen Menschen eine zweite Chance geben. Und genau das leistet das Haus des Jugendrechts hier in Stuttgart seit bereits 25 Jahren. Diese Erfolgsgeschichte schreiben wir fort und deshalb freut es mich sehr, dass heute ein weiteres Haus in Stuttgart eröffnet wird.“

Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz sagte: „Jugendkriminalität ist ein komplexes Phänomen und beruht oftmals auf vielfältigen Ursachen. Daher müssen wir sie auch ganzheitlich betrachten. Es geht nicht nur um die einzelne Straftat und deren Verfolgung: Die Jugendlichen selbst und ihre individuellen Lebensumstände müssen in den Vordergrund gerückt werden. Und genau hier setzt das Konzept der Häuser des Jugendrechts an. Durch gemeinsame Fallkonferenzen sowie eine enge Vernetzung und kurze Wege zwischen den beteiligten Stellen werden straffälligen Jugendlichen neue Perspektiven aufgezeigt, um sie vor einem weiteren Abrutschen in die Kriminalität zu bewahren.“

Prävention und Vernetzung im Fokus

Ziel der Häuser des Jugendrechts ist es, junge Menschen, die straffällig geworden sind oder an der Schwelle zur Straffälligkeit stehen, möglichst früh zu erreichen. Neben dem behördenübergreifenden Zusammenwirken im Strafverfahren liegt das Augenmerk auf der Prävention und der Vernetzung mit anderen im Stadtteil tätigen Initiativen und Diensten, vor allem mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen.

(Gemeinsame Pressemitteilung: Landeshauptstadt Stuttgart, Polizei Stuttgart, Staatsanwaltschaft Stuttgart und den Amtsgerichten Stuttgart und Stuttgart‐Bad Cannstatt)

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