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Landeshauptstadt Stuttgart

Öffentlichkeitsbeteiligung

Teilnahme an der Online-Umfrage zum Lärmaktionsplan noch bis zum 31. Juli möglich

Die Stadt Stuttgart schreibt den Lärmaktionsplan fort. Mit Hilfe der Maßnahmen in diesem Plan soll nach und nach die Lärmbelastung der Bevölkerung gesenkt werden. Bei der Aufstellung des neuen Plans wird die Öffentlichkeit beteiligt. Noch bis 31. Juli können sich alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter online beteiligen.

In Stuttgart schützen spezielle Lärmschutzwände die Anwohner vor Straßenlärm. (Archivfoto)

Im Lärmaktionsplan der Stadt Stuttgart sollen nicht nur Maßnahmen entwickelt werden, welche die Umgebung leiser machen, sondern es sollen auch „ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Gerade im innerstädtischen Bereich gibt es Gebiete, welche zwar keinen flächendeckend geringen Lärmpegel aufweisen, aber eine hohe Naherholungsfunktion haben. Daher kommt ruhigen Gebieten eine hohe Bedeutung zu.

Bei der noch bis 31. Juli laufenden Onlinebeteiligung können die Einwohnerinnen und Einwohner einen Fragebogen zu ruhigen Gebieten in Stuttgart ausfüllen. Ziel der Online-Umfrage ist es herauszufinden, welche ruhigen Gebiete von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Stuttgart als Naherholungsgebiete genutzt und anhand von verschiedenen Kriterien auch so beurteilt werden. Hier geht es vor allem darum, welche Naherholungsgebiete, Parks oder Grünanlagen aufgesucht werden, wie oft und warum. Die Ergebnisse der Umfrage fließen in die Auswahl und Festlegung der ruhigen Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung mit ein. Die Teilnahme an der Umfrage dauert 15 bis 20 Minuten. Den Online-Fragebogen und weitere Informationen zum Lärmaktionsplan finden Sie auf dem städtischen Beteiligungsportal unter  www.stuttgart-meine-stadt.de/laermaktionsplan (Öffnet in einem neuen Tab).

Bereits im Vorfeld fanden vier Informationsveranstaltungen zum Thema statt. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, per E-Mail an das Amt für Umweltschutz Lärmprobleme zu schildern oder Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen.

Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben

Wie alle Gemeinden ist auch die Stadt Stuttgart nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, alle fünf Jahre die bestehende Lärmbelastung in Karten aufzuzeigen und einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Mit dem Lärmaktionsplan soll die Belastung der betroffenen Bevölkerung systematisch gemindert werden. Die Stadt Stuttgart hat den ersten Lärmaktionsplan im Jahr 2009 aufgestellt.

Der Plan gibt einen Überblick über die bisher durchgeführten Maßnahmen und die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren vorgesehen sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Straßenverkehr. Hier geht es vor allem um Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs (Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs, Ausbau des ÖPNV), zur stadtverträglicheren Gestaltung des Kfz-Verkehrs (Parkraumkonzepte, gleichmäßigerer Verkehr, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umgestaltung von Straßen, Kreisverkehre), leisere Straßenbeläge und Lärmschutzwände oder -wälle. Bei der Stadtbahn sind vor allem Maßnahmen gegen das Kurvenquietschen geplant.

Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan soll Anfang 2025 als Entwurf vorliegen. Die Öffentlichkeit erhält anschließend die Gelegenheit, sich zu diesem Entwurf zu äußern. Der fertige Lärmaktionsplan soll dann im Sommer 2025 vom Gemeinderat beschlossen werden.

Straßenverkehr mit Abstand größter Lärmverursacher

Die neueste Lärmkartierung zeigt, dass der Straßenverkehr der mit Abstand größte Lärmverursacher in Stuttgart ist. Mehr als 70.000 Menschen werden tagsüber durch den Straßenverkehr mit gesundheitskritischen Schallpegeln von mehr als 65 dB(A) belastet. Nachts befinden sich ungefähr 75.000 Menschen im gesundheitskritischen Bereich von über 55 dB(A). Durch die Stadtbahn sind etwa 8.000 Personen tagsüber und 13.000 nachts, durch die Eisenbahn 5.000 tagsüber und 9.000 Menschen nachts von ähnlich hohen Schallpegeln betroffen.

Eine dauerhafte Lärmbelastung mit solch hohen Schallpegeln kann zu ernsthaften Erkrankungen wie Schlafstörungen, Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen, Herzinfarkt oder psychischen Erkrankungen führen.

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