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Landeshauptstadt Stuttgart

Gastronomie

Gelockerte Regelungen für erweiterte Außenbewirtschaftung bleiben bestehen

Der Gemeinderat hat dem Konzept zur Genehmigung erweiterter Außenbewirtschaftungsflächen auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen in seiner Sitzung am 16. März zugestimmt.

Die Regeln zur Außenbewirtschaftung bleiben in gelockerter Form vorerst gültig. (Symbolbild)

Auch der Betrieb von Außenbewirtschaftungsflächen auf straßenbegleitenden Parkplätzen während der Monate März bis Oktober bleibt demnach möglich. Auf Wunsch des Gremiums wurde der Beschlussantrag der Verwaltung ergänzt um den Zusatz, dass erfolgreich temporär bespielte Parkplätze nach Zustimmung des Bezirksbeirats auch baulich in eine Dauernutzung überführt werden können. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung schließlich, nach einem Versuchszeitraum von zwei Jahren, beginnend ab diesem März, eine Evaluation durchzuführen und das Gremium entsprechend zu informieren.

Dass auch nachdem die Corona‐Beschränkungen aufgehoben sind, die während der Pandemie angewandte Praxis für erweiterte Außenbewirtschaftungsflächen aufrechterhalten werden soll, ist vielen Stuttgarter Gaststättenbetreiberinnen und – betreibern ein Anliegen. Sie hoffen – so die Argumentation – Ausfälle aus den zurückliegenden drei Jahren sowie die derzeit hohen Wirtschaftskosten ausgleichen zu können.

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