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Landeshauptstadt Stuttgart

UNESCO

Weltkulturerbe: Fernsehturm für Auswahlverfahren nominiert

Der Stuttgarter Fernsehturm nimmt teil am nationalen Vorauswahlverfahren zum UNESCO-Weltkulturerbe. Das Land Baden-Württemberg wird ihn jetzt in das Verfahren einbringen.

Der Stuttgarter Fernsehturm gilt weltweit als erstes Bauwerk seiner Art.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper begrüßt die Initiative der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi, die in ihrem neuen Ministerium nun auch die oberste Denkmalschutzbehörde des Landes verantwortet.

OB Nopper sagte am Mittwoch, 27. Oktober: „Der Stuttgarter Fernsehturm ist nicht nur der Stuttgarter Leuchtturm und der Stolz der Schwaben. Er war eine architektonische Innovation und Vorbild für alle Fernsehtürme der Welt. Sogar der höchste Fernsehturm der Welt, der Tokio Sky Tree, gilt als Ableger des Stuttgarter Originals und die Fachwelt betrachtet unseren Fernsehturm als den schönsten und sichersten der Welt. Deswegen ist die Aufnahme in die Tentativ-Unesco-Welterbeliste mehr als berechtigt.“

Auf der Aussichtsterrasse des Fernsehturms (v.l.n.r.): Baden-Württembergs Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, Oberbürgermeister Frank Nopper und die Landessendedirektorin des SWR, Stefanie Schneider.

1956 eingeweiht

1956 wurde der Stuttgarter Fernsehturm – als erster seiner Art – eingeweiht, nach einer Bauzeit von 20 Monaten. Die Baukosten von 4,2 Mio. Mark amortisierten sich schon nach fünf Jahren durch Eintrittsgelder. Ursprünglich wollte der Süddeutsche Rundfunk seine Antennen auf einen 200 Meter hohen, mit Drahtseilen gesicherten Eisen-Gittermasten stellen. Der Stuttgarter Ingenieur Fritz Leonhardt schlug einen Betonturm vor. Heute gilt der Fernsehturm als Wahrzeichen der Stadt. Er war von 2013 bis 2016 geschlossen: In dieser Zeit wurde der Brandschutz auf Vordermann gebracht, Sender und Stadt teilten sich die Kosten dafür. Seit der Ertüchtigung ist der Besuch der Aussichtsplattform möglich und der Turmkorb kann gastronomisch und für Veranstaltungen genutzt werden.

Vorschlag geht an Kultusministerkonferenz

In Deutschland können die Bundesländer bis Ende Oktober bei der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) Vorschläge für das nationale Vorauswahlverfahren einreichen. Im kommenden Jahr besucht ein international besetztes Expertengremium die Stätten für eine Evaluierung. Eine Entscheidung der KMK, welche Stätten Anfang 2024 tatsächlich auf die deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) bei der UNESCO gesetzt werden, erwartet das Land für Ende 2023.

Bei einem günstigen Verlauf hätte die Stadt Stuttgart künftig zwei Ausflugsziele, die als UNESCO-Weltkulturerbe ausgezeichnet wären. Die zwei Häuser des Stararchitekten Le Corbusier, die Teil der Weißenhofsiedlung sind, einer Mustersiedlung für das Neue Bauen aus den 1920er Jahren, finden sich bereits seit 2016 auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes.

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