Stuttgarter Polizeipräsidium, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und das Amtsgericht Bad Cannstatt eröffneten am 7. Juni 1999 das erste Haus des Jugendrechts Deutschlands. Andere Städte zogen nach. Mittlerweile gibt es deutschlandweit mehr als 30 Häuser des Jugendrechts. Das neue Haus des Jugendrechts wird ab Dezember 2024 im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte entstehen.
Erfolgsmodell wird ausgeweitet
Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, unterstreicht die Besonderheit dieser Institution: „Im Haus des Jugendrechts arbeiten Jugendamt, Staatsanwaltschaft und Polizei eng zusammen, um auf Jugendkriminalität schnell und angemessen reagieren zu können. Mit dem ersten Haus des Jugendrechts in Bad Cannstatt (Öffnet in einem neuen Tab) waren wir bundesweit Vorreiter. Mit dem zweiten Standort sind jetzt alle Stadtbezirke in Stuttgart abgedeckt. Zudem haben wir die Jugendhilfe im Strafverfahren fachlich gestärkt und die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern gefestigt und vertieft.“
Ziel der Häuser des Jugendrechts ist es, junge Menschen, die straffällig geworden sind oder an der Schwelle zur Straffälligkeit stehen, möglichst früh zu erreichen.
Effektiv auf Jugendkriminalität reagieren
Neben dem behördenübergreifenden Zusammenwirken im Strafverfahren liegt das Augenmerk auf der Prävention und der Vernetzung mit anderen im Stadtteil tätigen Initiativen und Diensten, vor allem mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren betreut und begleitet straffällig gewordene junge Menschen im gesamten Jugendstrafverfahren. So können bereits zu einem frühen Zeitpunkt strafrechtliche Konsequenzen und damit Stigmatisierung abgewendet werden.
Nach Zustimmung des Gemeinderats investiert die Stadt nun knapp 370.000 Euro jährlich in das zweite Haus des Jugendrechts.