Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Sicherheit

OB Nopper begrüßt Ermächtigung zur Ausweisung von Waffenverbotszonen

Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper begrüßt die heutige Entscheidung des baden-württembergischen Ministerrats, die Ermächtigung zur Ausweisung von Waffenverbotszonen auf Städte und Kreise zu delegieren.

„Wir haben das Land ausdrücklich gebeten und ermuntert, dies zu tun. Es ist ein sehr wichtiger Beitrag für die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl insbesondere in den Abend- und Nachtstunden in Teilen der Stuttgarter Innenstadt. Die Erfahrungen in Köln, Düsseldorf und Hamburg zeigen, dass dies positive Auswirkungen hat.“

Rechtsgrundlage für die Ausweisung einer Messerverbotszone ist Paragraph 42 Abs. 6 im Waffengesetz. Dort stand bislang, dass nur das Land Waffenverbotszonen bestimmen kann. Neu ist nun, dass das Land diese Ermächtigung auf Kommunen und Kreise übertragen hat.

Verordnung bereits entworfen

Im März hatte sich OB Nopper mit dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl getroffen, um im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft von Stadt und Land über weitere Maßnahmen zu beraten. Schon damals hatte Strobl seine Bereitschaft erklärt, der Stadt die Möglichkeit zur Schaffung von Waffenverbotszonen zu eröffnen.

Die Landeshauptstadt hat zwischenzeitig eine Waffenverbotszonen-Verordnung entworfen. Demnach soll in Stuttgart ein Waffenverbot für das gesamte Gebiet innerhalb des Cityrings erlassen werden. Gelten soll diese Verordnung freitags und samstags ab 20 Uhr jeweils bis 6 Uhr am Folgetag. Verboten werden soll insbesondere das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern.

Gemeinderat entscheidet über Zone

Der Stuttgarter Ordnungsbürgermeister Dr. Clemens Maier erklärt: „Es ist nicht geplant, in einer Waffenverbotszone speziell auf das Mitführen von Messern hin zu kontrollieren. Wenn aber bei einer ohnehin stattfindenden Kontrolle festgestellt wird, dass jemand ein verbotenes Messer mit sich führt, kann dieses künftig beschlagnahmt und dauerhaft eingezogen werden.“ Außerdem drohe ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro.

Ob in Stuttgart eine Waffenverbotszone eingerichtet wird und wo genau diese dann gelten wird, darüber wird der Stuttgarter Gemeinderat befinden. Die Entscheidung könnte noch im Oktober fallen und dann zeitnah umgesetzt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Adobe Stock
  • Polizeipräsidium Stuttgart
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart