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Landeshauptstadt Stuttgart

Sozialamt

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigen Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Durch die Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderungen

  • ihr Leben individuell, eigenverantwortlich und menschenwürdig führen können
  • gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können

Zu den Leistungen (Fachleistungen) gehören:

  • Medizinische Rehabilitation
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe an Bildung
  • Soziale Teilhabe

Die Leistungen sind gegenüber den Leistungen der Rehabilitationsträger wie zum Beispiel der Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nachrangig.
Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung werden im Rahmen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch das  Jugendamt erbracht.
 

Sozialamt

Abteilung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe

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