Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigen Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Durch die Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderungen
- ihr Leben individuell, eigenverantwortlich und menschenwürdig führen können
- gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können
Zu den Leistungen (Fachleistungen) gehören:
- Medizinische Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilhabe an Bildung
- Soziale Teilhabe
Die Leistungen sind gegenüber den Leistungen der Rehabilitationsträger wie zum Beispiel der Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nachrangig.
Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung werden im Rahmen des Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch das Jugendamt erbracht.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Abteilung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
Anschrift & Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Anfahrt
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.