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Landeshauptstadt Stuttgart

Sozialamt

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit Behinderung

Die Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit Behinderung
ist eine besondere Hilfe.
Sie soll eine drohende Behinderung vermeiden.
Zum Beispiel, wenn eine Person eine Krankheit hat.
Und Eingliederungs-Hilfe soll die Folgen von einer Behinderung
weniger schlimm machen.
Die Eingliederungs-Hilfe soll Menschen mit einer Behinderung dabei unterstützen:
Die Menschen können besser selbst über ihr Leben entscheiden.
Und die Menschen können gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben.

Die Eingliederungs-Hilfe ist für:

  • Menschen mit einer geistigen Behinderung
  • Menschen mit einer körperlichen Behinderung
  • Menschen mit einer seelischen Behinderung

Die Eingliederungs-Hilfe kommt vom Sozial-Amt.
Sie müssen nichts für die Eingliederungs-Hilfe bezahlen.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz
Die Abkürzung für Bundes-Teilhabe-Gesetz ist BTHG.
Das BTHG gibt es seit 2016.
Das BTHG ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
In dem Gesetz steht:
Alle Menschen sollen über ihr eigenes Leben bestimmen können.
Alle Menschen sollen an der Gesellschaft teilhaben können.

Durch das BTHG heißen seit dem 1. Januar 2020 die
stationären Einrichtungen von der Eingliederungs-Hilfe jetzt
"besondere Wohn-Formen".
Und man unterscheidet jetzt zwischen Fachleistungen
und Existenz-Sicherung.
Fachleistungen gehören zur Eingliederungs-Hilfe.
Fachleistungen sind zum Beispiel Geld für einen Arbeitsplatz.
Zur Existenz-Sicherung gehört zum Beispiel Geld für die Miete.
Oder Geld für Essen.

Wer kann Eingliederungs-Hilfe bekommen?

Nicht alle Menschen können Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Im Sozial-Gesetzbuch 9 steht:
Diese Punkte muss eine Person mit ihrer Behinderung erfüllen.
Nur dann kann die Person Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Zum Beispiel muss die Person wegen ihrer Behinderung
länger als 6 Monate nur schlecht am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

Welche Leistungen gibt es bei der Eingliederungs-Hilfe?

Zu den Leistungen von der Eingliederungs-Hilfe gehören zum Beispiel:

  • Hilfe zu einer guten Schul-Bildung
  • Hilfe zur Ausbildung für einen passenden Beruf
  • Hilfe zum Besuch einer Hochschule.
    Eine Universität ist zum Beispiel eine Hochschule.
     
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    Mit medizinischer Rehabilitation soll erreicht werden:
    Sie werden nach einer langen Krankheit wieder gesund.

Oder Ihre Behinderung soll nicht schlimmer werden.
Oder Sie sollen weniger oder keine Pflege mehr brauchen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
Zum Beispiel, wenn Sie besondere Arbeits-Geräte brauchen.

  • Leistungen für die Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Vielleicht bekommen Sie schon Leistungen von einem anderen Träger.
Zum Beispiel von der Krankenkasse oder der Renten-Versicherung.
Oder von der Arbeits-Agentur oder der Unfall-Versicherung.
Diese Träger müssen sich zuerst um Ihre Leistungen kümmern.
Dann bekommen Sie immer zuerst diese Leistungen.

Es gibt auch Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung.
Das Jugend-Amt ist für diese Leistungen zuständig.

Wie kann ich Eingliederungs-Hilfe bekommen?

Bitte machen Sie einen Termin für ein Beratungs-Gespräch
bei der zuständigen Stelle.

Klären Sie dabei auch:
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Sie haben den Antrag und alle Unterlagen abgegeben?
Dann prüft die zuständige Stelle Ihren Antrag

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Das kann bei jeder Person anders sein.
Fragen Sie vorher nach:
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Vielleicht müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:

  • Ein Gutachten vom Arzt und andere medizinischen Unterlagen.
    Ein Gutachten ist ein Brief vom Arzt.
    In dem Brief schreibt der Arzt über Ihre Gesundheit
    und Ihre Behinderung.
  • Nachweise über Ihr Einkommen
    Damit ist gemeint:
    Wie viel Geld Sie jeden Monat bekommen.
    Nachweise sind zum Beispiel Bescheide über Ihre Rente.
    Oder Abrechnungen für Ihr Gehalt.
  •  Nachweise über Ausgaben
  • Nachweise über Ihr Vermögen

Damit ist gemeint:
Wie viel Geld Sie besitzen.
Zum Beispiel Sparbücher bei der Bank.
Oder Bauspar-Verträge bei der Bank.

Welche Zeiten müssen Sie einhalten?

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
Sie können die Eingliederungs-Hilfe nicht nachträglich
für die Vergangenheit bekommen.

Wie lange dauert die Bearbeitung von meinem Antrag?

Das können wir leider nicht sagen.
Die Bearbeitungs-Dauer ist bei jeder Person anders.

Mehr Informationen

Einkommen und Vermögen

Alle Menschen können unterschiedlich viel Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Das hängt davon ab:
Wie viel Geld hat die Person selbst?
Zum Beispiel durch das Gehalt von der Arbeit.
Oder durch die Rente.
Menschen mit viel Geld bekommen weniger Eingliederungs-Hilfe.
Menschen mit weniger Geld bekommen mehr Eingliederungs-Hilfe.

Vielleicht müssen Sie die Leistungen auch erst mit Ihrem eigenen Geld bezahlen.
Es gibt einen Freibetrag für Eingliederungs-Hilfe.
Das bedeutet:
Ist Ihr Einkommen und Vermögen nicht höher als der Freibetrag?
Dann müssen Sie die Leistungen nicht mit Ihrem Geld bezahlen.
Ist Ihr Einkommen und Vermögen höher als der Freibetrag?
Dann müssen Sie die Leistungen selbst bezahlen.

Mehr Informationen finden Sie auch hier:

Gesetzliche Grundlage

Die Regeln zur Eingliederungs-Hilfe stehen in diesem Gesetz:

Ab Paragraf 90 im Sozial-Gesetzbuch 9.

Adresse und weitere Infos


 Abteilung Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe

 Gebärdentelefon 115 (Öffnet in einem neuen Tab)


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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