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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Einverständnis für alleinreisende Minderjährige

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. einen Elternteil, so empfiehlt das Auswärtige Amt, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person/en mit zu geben. Aus dieser soll hervorgehen, dass diese mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Erklärung erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Eine Einverständniserklärung wird evtl. auch von Fluggesellschaften gefordert. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Fluggesellschaft.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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