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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Fördermittel aus dem Förderprogramm "Rolli-Taxen" beantragen

Durch die Bereitstellung sogenannter  "Rolli-Taxen" soll die Mobilität und Flexibilität der Menschen mit Gehbehinderungen, die auf ihren Rollstuhl angewiesen sind und diesen bei einer Autofahrt nicht verlassen können, wesentlich verbessert werden. Die Stadt Stuttgart fördert deshalb die Umrüstung von Taxen zu sogenannten "Rolli-Taxen". Nach dem Umbau können die Taxis problemlos einen besetzten Rollstuhl mitnehmen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umrüstung von bis zu zwölf Taxen zu sogenannten Rolli-Taxen. Die bisherige Beschränkung auf Fahrzeuge, die einschließlich Rollstuhlfahrerinnen und -faher plus vier Fahrgäste befördern können, wurde aufgehoben. Somit können nun auch kleiner Fahrzeuge bezuschusst werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der Bedingungen nach Ziffer 4 der Förderrichtlinie.

Hinweis: Fahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm EURO 6 sind nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?
Die Umrüstung wird mit 95 Prozent der Nettoumbaukosten, maximal 10.000 Euro je Fahrzeug gefördert. Die Taxiunternehmer müssen sich zu fünf Prozent an den förderfähigen Kosten beteiligen. Jedes Fahrzeug ist nur einmal förderfähig. Es besteht kein Anspruch auf Förderung, insbesondere bei Ausschöpfung der bereitgestellten Haushaltsmittel.

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