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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Führerschein erstmalig beantragen (EU-Führerschein)

Wer in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in aller Regel eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung. Fahrerlaubnisse werden in bestimmten Klassen erteilt und können in bestimmten Fällen befristet werden.

Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe (Ausnahme: Klasse AM, L und T). Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.

Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.

Einen Überblick über die aktuellen Führerscheinklassen erhalten Sie hier:  Webseite des Fahrlehrerverbands (Öffnet in einem neuen Tab).

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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