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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Haustierhaltung: Tierkörper beseitigen

Kleintiere
Einzelne Tierkörper von Kleintieren dürfen

  • auf dem eigenen Grundstück - nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze - unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden,
  • auf hierfür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden,
  • an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder
  • bei Kleintierkadaversammelstellen abgegeben werden.

In der Wartbergstraße befindet sich eine Kleintierkadaversammelstelle, die rund um die Uhr zugänglich ist.

Tierfriedhöfe gibt es in Stuttgart-Möhringen (Fasanenhof) und in Stuttgart-Heumaden.

Großtiere

Für die Abholung und Beseitigung von Großtieren bitte Kontakt mit dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken aufnehmen.

Amt für öffentliche Ordnung

Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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