Wenn Sie einen Handwerksbetrieb führen und Notreparaturen bei Kunden durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Sie erhalten dafür einen Block mit 100 Coupons: Bei einem Noteinsatz müssen Sie einen Coupon gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe anbringen.
Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt Sie dazu, in folgenden Bereichen zu parken:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot
- Parken in Bewohnerparkzonen
- Unentgeltliches und unbefristetes Parken an Parkuhren bzw. bei Parkscheinautomaten
- Parken auf Gehwegen
- Parken und Befahren der Fußgängerzonen außerhalb der zulässigen Lieferzeiten
Hinweis: Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für reguläre Servicearbeiten, Wartungsarbeiten, Umbaumaßnahmen, etc.
Voraussetzungen
Vorgehen
Formulare
Gebühren
Team Straßenrecht
Service-Telefon
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