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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Parken - Ausnahmegenehmigung für Handwerkernotdienste

Firmen, die Notfallreparaturen durchführen (z.B. Gas, Wasser oder Aufzüge) können für gekennzeichnete Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Bei den Fahrzeugen muss es sich um Werkstattfahrzeuge handeln, die für Notfalleinsätze ausgerüstet sind.

Sie erhalten dafür einen Block mit 100 Coupons: Bei einem Noteinsatz müssen Sie einen Coupon gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe anbringen.

Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt Sie dazu, in folgenden Bereichen zu parken:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot
  • Parken in Bewohnerparkzonen
  • Unentgeltliches und unbefristetes Parken an Parkuhren bzw. bei Parkscheinautomaten
  • Parken auf Gehwegen
  • Parken und Befahren der Fußgängerzonen außerhalb der zulässigen Lieferzeiten

Hinweis: Diese Ausnahmegenehmigung gilt nur für unvorhersehbare, nicht planbare Notfallreparaturen, nicht für reguläre Servicearbeiten, Wartungsarbeiten, Umbaumaßnahmen, etc.

Amt für öffentliche Ordnung

Team Straßenrecht

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