Online-Service
Beantragen Sie Ihre Parkeleichterung bequem online.
Voraussetzungen
Sie erhalten den orangen Parkausweis, wenn Sie schwerbehindert sind und bei Ihnen entweder
- Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) ein GdB von wenigstens 70 und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane ein GdB von wenigstens 50 und die Merkzeichen "G" und "B"
- Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60 festgestellt wurde,
- ein künstlicher Darmausgang und eine künstliche Harnableitung mit einem GdB von wenigstens 70 vorliegt oder
- nach versorgungsärztlicher Feststellung die Schwerbehinderung den vorgenannten Voraussetzungen gleichzustellen ist.
Weitere Voraussetzung: Ihre Hauptwohnung ist in Stuttgart.
Vorgehen
- Neben dem Online-Formular (Öffnet in einem neuen Tab) erhalten das Antragsformular bei Bedarf postalisch oder persönlich nach Kontaktaufnahme mit der Straßenverkehrsbehörde.
- Im Falle eines Papierantrages können sie die Unterlagen der Straßenverkehrsbehörde anschließend folgendermaßen zukommen lassen:
- persönlich
- durch eine bevollmächtigte Person
- per Post
- Abgabe beim Bürgerbüro zur Weiterleitung - Nach Einreichung der Unterlagen bei der Straßenverkehrsbehörde, werden die genannten Voraussetzungen durch das Versorgungsamt geprüft. Der Antragsteller wird durch die Straßenverkehrsbehörde über das Ergebnis informiert.
- Wenn alle Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, erhalten Sie den Parkausweis per Post.
Hinweis: Ein hoher Gesamt-GdB führt nicht automatisch zur Bewilligung einer Parkerleichterung.
Benötigte Unterlagen
- Online-Antrag (Öffnet in einem neuen Tab) oder
- ausgefüllter Papierantrag mit Kopie (Vorder- und Rückseite) des Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamts.
- bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis der antragstellenden Person
Fristen
Die Gültigkeit des Parkausweises orientiert sich am Ablaufdatum Ihres Schwerbehindertenausweises. Er wird jedoch maximal für fünf Jahre ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Da die Überprüfung der Voraussetzungen durch das Versorgungsamt erfolgt, ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu rechnen.
Gebühren
Keine
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Verkehrsregelung und -management
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Telefon
0711 21691138Bewohnerparkausweise, Sonderparkausweise für Gewerbetreibende u. soz. Dienste
0711 21693796Bewohnerparkausweise, Sonderparkausweise für Gewerbetreibende u. soz. Dienste
0711 21691105Schwerbehindertenparkausweise
0711 21691139Schwerbehindertenparkausweise
0711 21691140Schulwege, Schulwegpläne
0711 21691130Diesel-Verkehrsverbote
0711 21632120Altglascontainer, Musik auf öffentlichen Straßen, Befahren von Feldwegen
0711 21691126Autowracks, Handwerkernotdienste
0711 21691134Autowracks, Handwerkernotdienste
0711 21691133Plakatieren, Wahlwerbung, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf Gehwegen
0711 21691129Bürgerservice Veranstaltungen (Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum)
0711 21691131Fax
0711 21698175Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 13:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 13:00 und 14:00 – 15:30 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Anfahrt
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Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
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