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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Reisepass beantragen – erstmalig oder nach Ablauf

Reisepass beantragen

Sie möchten ins Ausland reisen?
Dann brauchen Sie einen Reise‐Pass.
In einigen Ländern reicht auch der Personal‐Ausweis.
Das ist vor allem in Europa so.

Sie sind sich nicht sicher?
Brauche ich einen Reise‐Pass?
Oder reicht mein Personal‐Ausweis?
Dann fragen Sie bei den Behörden von dem Land,
in das Sie reisen wollen.

Auch Kinder und Jugendliche brauchen zum Reisen einen Reise‐Pass.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
 Reisepass beantragen – für Minderjährige

Express‐Reise‐Pass und vorläufiger Reise‐Pass

Manchmal brauchen Sie vielleicht sehr schnell einen Reise‐Pass.
Dann können Sie den Express‐Reise‐Pass beantragen.

Es dauert dann etwa 5 Arbeits‐Tage.
Wichtig:

Der Express‐Reise‐Pass ist teurer.

Vielleicht brauchen Sie den Reise‐Pass noch schneller.
Zum Beispiel sind es nur 3 Tage bis zu Ihrer Reise.
Dann können Sie einen vorläufigen Reise‐Pass bekommen.
Der vorläufige Reise‐Pass ist nur für höchstens 1 Jahr gültig.
Sie bekommen Ihren neuen Reise‐Pass?
Dann müssen Sie den vorläufigen Reise‐Pass zurückgeben.

Hinweis:

Für Personen jünger als 24 Jahre
ist der Reise‐Pass 6 Jahre lang gültig.
Für Personen älter als 24 Jahre
ist der Reise‐Pass 10 Jahre lang gültig.
Sie können einen Reise‐Pass nicht verlängern.
Ihr Reise‐Pass ist abgelaufen?
Dann müssen Sie einen neuen Reise‐Pass beantragen.


Wichtig:

In einigen Ländern muss Ihr Reise‐Pass auch für eine bestimmte Zeit nach Ihrer Reise gültig sein.

Hinweis:

Sie bekommen einen Brief:
Ihr Reise‐Pass ist fertig.
Sie können jetzt Ihren neuen Reise‐Pass abholen.
Mit dem Brief können Sie über das Internet
einen Termin dafür machen.

So müssen Sie nicht so lange warten.

Voraussetzungen

Wer kann einen deutschen Reise‐Pass beantragen?
Alle Personen mit der deutschen Staats‐Bürgerschaft können einen deutschen Reise‐Pass beantragen.
Sie möchten den Reise‐Pass in Stuttgart beantragen?
Dann müssen Sie auch Ihren Haupt‐Wohnsitz in Stuttgart haben.
Ist das bei Ihnen nicht der Fall?
Dann sprechen Sie mit den Mitarbeitern vom Bürger‐Büro Mitte.
Das Bürger‐Büro Mitte entscheidet:
Können Sie in Stuttgart einen Reise‐Pass beantragen oder nicht?

Wie ist der Ablauf?

Ihr Reise‐Pass ist fertig.Sie müssen den Reise‐Pass persönlich
im Bürger‐Büro beantragen.
Sie bekommen dann einen Brief.
Im Brief steht: Ihr Reise‐Pass ist fertig.
Sie können Ihren Reise‐Pass jetzt abholen.

In dem Brief steht:
Ihr Reise‐Pass ist fertig.
Sie können den Reise‐Pass jetzt abholen.

Benötigte Unterlagen

Sie möchten Ihren Reise‐Pass beantragen?
Dann brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Ihren Personal‐Ausweis
  • Sie beantragen den Reise‐Pass zum ersten Mal

und Sie haben keinen Personal‐Ausweis?
Zum Beispiel weil es um ein Kind geht.
Dann müsse Sie den Kinder‐Ausweis
oder den Reise‐Pass für Kinder mitbringen.

  •  Sie beantragen einen neuen Reise‐Pass?

Dann müssen Sie Ihren alten Reise‐Pass mitbringen.

  • Sie haben keinen Ausweis und keinen Pass?

Dann müssen Sie Ihre Geburts‐Urkunde mitbringen.

  • Sie haben geheiratet und jetzt einen neuen Namen?

Dann müssen Sie die Heirats‐Urkunde
oder das Familien‐Stammbuch mitbringen.

  • Sie haben neu die deutsche Staats‐Bürgerschaft bekommen?

Dann müssen Sie Ihre Einbürgerungs‐Urkunde mitbringen.
    Dann müssen Sie Ihre Einbürgerungs‐Urkunde, Geburts‐Urkunde mit Übersetzung und ggf. die Heirts‐Urkunde mit Übersetzung      
    mitbringen.

  • Ein Foto von Ihnen

Das Foto muss ein biometrisches Pass‐Bild sein.
Das biometrische Pass‐Bild ist eine besondere Art von Foto..

Hier finden Sie Beispiele für biometrische Pass‐Bilder: Muster für Pass‐Bilder (Öffnet in einem neuen Tab)

Zusätzliche Unterlagen bei Personen unter 18 Jahren:

Mindestens einer von den Sorge‐Berechtigten muss mit zum Bürger‐Büro kommen.

Von dem anderen Sorge‐Berechtigten müssen Sie dann vielleicht die unterschriebene Einverständnis‐Erklärung und den Ausweis mitbringen.Personen unter 18 Jahren müssen zusätzlich noch diese Unterlagen mitbringen:

Es gibt nur einen Sorge‐Berechtigten – Sterbefall

Es gibt nur einen Erziehungs‐Berechtigten Sorge‐Berechtigten,
weil ein Eltern‐Teil verstorben ist:
Steht der Tod von dem Eltern‐Teil schon im Melde‐Register?
Dann müssen Sie nichts anderes mitbringen.
Steht der Tod noch nicht im Melde‐Register?
Dann müssen Sie die Sterbe‐Urkunde mitbringen.

Es gibt nur einen Sorge‐Berechtigten – alleinerziehend

Mindestens einer von den Sorgr‐Berechtigten muss mit zum Bürger‐Büro kommen.
Von dem anderen Sorge‐Berechtigten müssen Sie dann vielleicht die unterschriebene Einverständnis‐Erklärung und den Ausweis mitbringen.

Es gibt nur einen Sorge‐Berechtigten – Sterbefall

Es gibt nur einen Sorge‐Berechtigten,
weil ein Eltern‐Teil verstorben ist:
Steht der Tod von dem Eltern‐Teil schon im Melde‐Register?
Dann müssen Sie nichts anderes mitbringen.
Steht der Tod noch nicht im Melde‐Register?
Dann müssen Sie die Sterbe‐Urkunde mitbringen.

Es gibt nur einen Sorge‐Berechtigten – alleinerziehend

Hat nur eine Person das Sorgerecht?

Dann müssen Sie das Schreiben mitbringen, in dem das steht.
Das Schreiben heißt: Sorgerechts‐Beschluss.
Der Sorgerechts‐Beschluss muss rechtskräftig sein.


Das bedeutet:
Er muss vor dem Gesetz gelten.
Das muss auf dem Schreiben stehen.

Pflege und Betreuung

Hat der Jugendliche einen Betreuer.
Und der Betreuer darf darüber entscheiden:
Wo lebt der Jugendliche.

Dann müssen Sie das Schreiben mitbringen, in dem das steht.
Das Schreiben heißt: Bestellung zum Betreuer.
Oder Sie müssen das Schreiben vom Gericht mitbringen.
Und der Betreuer muss mit zum Bürger‐Büro kommen.

Formulare

Bearbeitungs‐Dauer

Sie können den Reise‐Pass nach etwa 7 Wochen bis 8 Wochen abholen.

Termin vereinbaren

Sie können für diese Bürger‐Büros vorher einen Termin über das Internet machen:

  • Bad Cannstatt
  • Mitte
  • Ost
  • Süd
  • West
  • Vaihingen
  • Zuffenhausen
  • Einarbeitungs‐ und Ausbildungsbürgerbüro

Sie möchten für eines von diesen Bürger‐Büros einen Termin machen?
Dann klicken Sie auf den Link:
 Termin‐Vereinbarung über Internet (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Kosten und Gebühren

70 Euro

Reise‐Pass für Personen bis zum 24. Geburtstag

Der Reise‐Pass kostet 37,50 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 15 Absatz 1 Nr. 1b Pass‐Verordnung

Wichtig:
Sie müssen das Geld schon beim Antrag bezahlen.

Reise‐Pass für Personen ab dem 24. Geburtstag

Der Reise‐Pass kostet 70 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 15 Absatz 1 Nr. 1a Pass‐Verordnung

Wichtig:
Sie müssen das Geld schon beim Antrag bezahlen.

Gesetze

Kontakt


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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