Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Haushalt

Haushaltsplanung

Alle zwei Jahre stellt die Stadt ihren Doppelhaushalt auf, in dem sie ihre Einnahmen und Ausgaben festlegt. Der Bürgerhaushalt ermöglicht allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Stuttgart, eigene Ideen einzubringen.

Seit dem Jahr 2000 fasst die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Finanzplanung in einem Doppelhaushalt zusammen.

Die baden-württembergische Gemeindeordnung regelt, dass die Kommunen für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen müssen. Aber auch ein sogenannter Doppelhaushalt ist erlaubt. Einen Haushaltsplan für eine große Stadt wie Stuttgart zu erarbeiten, ist aufwendig. Alle städtischen Ämter sind daran beteiligt. Die Landeshauptstadt Stuttgart erstellt deshalb seit dem Jahr 2000 alle zwei Jahre einen Doppelhaushalt. Erträge, Aufwendungen und Investitionen werden damit für zwei Jahre geplant. Dies praktizieren mittlerweile viele große Städte in Deutschland so.

Auch die Einwohnerinnen und Einwohner von Stuttgart können sich über den  Bürgerhaushalt mit ihren Ideen einbringen. Er fand im Jahr 2021 bereits zum sechsten Mal statt und zählt zu den erfolgreichsten Bürgerbeteiligungen dieser Art in Deutschland.

Der aktuelle  Doppelhaushalt 2022/2023 (Öffnet in einem neuen Tab) wurde vom Gemeinderat am 17. Dezember 2021 mit großer Mehrheit beschlossen.

Haushaltsplan

Viele private Haushalte führen ein Haushaltsbuch, in das sie ihre Einnahmen und Ausgaben notieren, um ihre Finanzen planen zu können. Nicht anders funktioniert der Haushalt der Stadt, nur mit viel mehr Posten. Und: Die Stadt muss ihren Haushalt im Voraus festlegen. Nach Paragraf 79 der baden-württembergischen Gemeindeordnung sind die Kommunen verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Darin stehen die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben sowie die Investitionen und deren Finanzierung. Gemeinderat und Verwaltung müssen sich an diese Planung halten.

Dem Haushaltsplan sind eine ganze Reihe von Anlagen beigefügt. Dazu gehören unter anderem die Wirtschaftspläne der Stuttgarter Eigenbetriebe, wie zum Beispiel die Bäderbetriebe oder die Abfallwirtschaft. Ein weiterer Teil ist der Stellenplan. Er weist aus, wie viele Personalstellen in welchen Bereichen der Verwaltung notwendig sind, um die Aufgaben der Stadt zu erfüllen.

Planungsprozess

Für den Doppelhaushalt erarbeitet die Stadtkämmerei zusammen mit den Fachämtern und den Eigenbetrieben, wie Bäderbetriebe oder Abfallwirtschaft Stuttgart, zunächst einen Entwurf. Sie berechnet die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für die laufenden Aufgaben und ermittelt den finanziellen Bedarf für die Investitionen.

Dabei gibt es eine historisch gewachsene Besonderheit: Für die Planung des Doppelhaushalts werden zunächst zwei Listen angefertigt. Die Listen werden in die Farben rot und grün eingeteilt. Auf der „Roten Liste“ stehen die Projekte, die von den Fachämtern als dringlich an die Stadtkämmerei angemeldet werden. Anschließend erstellt die Verwaltungsspitze eine „Grüne Liste“, die Investitionen und Budgeterhöhungen aus der „Roten Liste“ erhält. Die „Grüne Liste“ ist Teil des Haushaltsentwurfs, der zudem aus fortgeschriebenen Maßnahmen und gesetzlichen Verpflichtungen besteht.

Oberbürgermeister und Finanzbürgermeister legen diesen Entwurf im Herbst dem Gemeinderat vor, der den Vorschlag prüft. Die Fraktionen bringen in einer öffentlichen allgemeinen Aussprache eigene Anträge mit Wünschen und Prioritäten für die nächsten Jahre ein. In diesen Anträgen können sie auch Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt aufgreifen.

Der Verwaltungsausschuss berät im November in erster und zweiter Lesung über die Anträge und den ursprünglichen Haushaltsplanentwurf. In diesen Sitzungen diskutieren die Gemeinderäte auch die aufgegriffenen Vorschläge aus dem  Bürgerhaushalt. Im Dezember findet dann die dritte Lesung zum Haushalt im Gemeinderat statt. In dieser entscheiden die Stadträtinnen und Stadträte abschließend, was in den Haushalt aufgenommen wird und was nicht. Diese Sitzung ist öffentlich, das heißt, sie kann von den Bürgerinnen und Bürgern besucht werden.

Den beschlossenen Haushaltsplan muss sich die Stadt vom Regierungspräsidium genehmigen lassen und ihn im Anschluss öffentlich auslegen.

Aufbau eines Haushaltsplans

Der Haushaltsplan ist in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt gegliedert und unterteilt sich in sogenannte Teilhaushalte der verschiedenen Ämter.

Schulden

Trotz sorgfältiger Planung und verantwortungsvoller Haushaltsführung ist es manchmal erforderlich, Kredite aufzunehmen und dadurch Schulden zu machen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn wichtige Investitionen anstehen. Allerdings schränken Schulden die Leistungsfähigkeit einer Kommune ein und sollten daher möglichst wenig in Anspruch genommen werden.

Bis zum Jahr 1993 Jahren hatte die Landeshauptstadt Stuttgart einen Rekordschuldenstand von 1,154 Milliarden Euro erwirtschaftet. Weil Stuttgart sich in den vergangenen Jahren intensiv bemüht hat, Kredite zu tilgen, konnten die Schulden nach und nach abgebaut werden.

Jahresabschlüsse

Nach jedem Haushaltsjahr wird ein Jahresabschluss erstellt, um die Haushaltsführung abzubilden. Damit legt die Stadtverwaltung Rechenschaft darüber ab, wie die vom Gemeinderat beschlossenen Vorgaben des Haushaltsplans umgesetzt wurden. Die Abschlüsse der vergangenen Jahre sind für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich einsehbar.

Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen

Stadtkämmerei

Symbolbild Organisations-Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart