Die Energiewende ist in aller Munde, der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossene Sache. Die Bundesregierung sowie Bundestag und Landtag sind auf dem Gebiet der Energieeinsparung, des Wärmeschutzes sowie beim Einsatz und Ausbau Erneuerbarer Energien gesetzgeberisch aktiv geworden. Zweck der Gesetze und Verordnungen ist es, Energie einzusparen sowie bei der Kälte- und Wärmeversorgung den Einsatz Erneuerbarer Energien auszubauen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.
Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Das GEG ersetzt das bisherige in EnEG, EnEV und EEWärmeG geltende Energieeinsparrecht für Gebäude und führt dieses zu einem einheitlichen aufeinander abgestimmten Regelwerk zusammen. Neu hinzugekommen ist unter anderem die Möglichkeit der Nutzung und Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik) oder gasförmiger Biomasse bei der energetischen Bilanzierung. Eingeschränkt wird der Einbau von Öl- und Kohleheizungen ab dem Jahr 2026. Eingeführt wurde auch eine sogenannte Erfüllungserklärung bei Neubauten und bestimmten größeren Sanierungen im Gebäudebestand.
Anwendung findet das GEG für alle Bauvorhaben von Gebäuden (Neubau, Änderungen, Renovierung, Erweiterung, Ausbau) mit Bauantragstellung oder Kenntnisgabe ab dem 1. November 2020. Es gilt entsprechend auch für nicht genehmigungsbedürftige Vorhaben.
Sobald die Landesregierung Nachweisformulare zum GEG veröffentlicht, werden wir diese hier zum Download bereitstellen.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Neubauten
Nach dem EEWärmeG, gültig ab dem 1. Januar 2009, muss die Wärmeversorgung des Gebäudes zu einem bestimmten Prozentanteil (je nach gewählter Technologie) durch erneuerbare Energien gedeckt oder es muss eine sogenannte Ersatzmaßnahme realisiert werden.
Die Regelungen des EEWärmeG wurden durch das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Sie finden übergangsweise noch Anwendung für Bauvorhaben die vor dem 1. November 2020 beantragt bzw. zur Kenntnis gegeben wurden.
Nachweise EEWärmeG Neubau
Nach diesem Gesetz müssen die Gebäudeeigentümer die Erfüllung der Anforderungen in bestimmtem Umfang gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen. Die Nachweise müssen in der Regel innerhalb von drei Monaten nach dem Inbetriebnahmejahr dem Baurechtsamt vorgelegt werden.
Downloads
- Hinweise zu den FormularenPDF-Datei172,56 kB
- Merkblatt_zum_EEWaermeG_des_BundesPDF-Datei58,78 kB
- AusnahmenPDF-Datei39,22 kB
- ErsatzmaßnahmenPDF-Datei36,67 kB
- Geothermie und UmweltwärmePDF-Datei35,49 kB
- Kälte aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder AbwasserPDF-Datei96,33 kB
- Nachweisführung BiogasPDF-Datei31,14 kB
- Nachweisführung BioölPDF-Datei28,60 kB
- Sämtliche ErfüllungsmöglichkeitenPDF-Datei146,17 kB
- Solarthermische AnlagePDF-Datei28,30 kB
- Versorgung mehrerer GebäudePDF-Datei20,53 kB
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war seit 1. Mai 2014 ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung mit dem Ziel, Energien in Gebäuden einzusparen.
Die EnEV wurde zum 1. November 2020 durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Für Bauvorhaben von Gebäuden die vor dem 1. November 2020 beantragt bzw. zur Kenntnis gegeben wurden findet die EnEV übergangsweise noch Anwendung.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) – Austausch von Heizungsanlagen
Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Es löst das EWärmeG Baden-Württemberg für Neubauvorhaben ab. Für den Wohngebäudebestand findet das EWärmeG aber weiterhin Anwendung. Hier muss jedoch seit dem 01. Juli 2015 zwischen dem EWärmeG 2008 und dem EWärmeG 2015 unterschieden werden.
Stand bis 30. Juni 2015
Stand ab 1. Juli 2015
- Merkblatt ab 1. Juli 2015PDF-Datei210,13 kB
- Schematische Übersicht zu den Erfüllungsoptionen (Nichtwohngebäude)PDF-Datei212,36 kB
- Schematische Übersicht zu den Erfüllungsoptionen (Wohngebäude)PDF-Datei213,29 kB
- AbwärmenutzungPDF-Datei142,61 kB
- AußenwanddämmungPDF-Datei148,09 kB
- BiogasPDF-Datei205,75 kB
- BioölPDF-Datei273,10 kB
- DachdämmungPDF-Datei103,08 kB
- Deckblatt – Nachweis des EigentümersPDF-Datei179,60 kB
- EinzelraumfeuerungPDF-Datei235,62 kB
- Entfallen der NutzungspflichtPDF-Datei130,44 kB
- Feste Biomasse – Holz-ZentralheizungPDF-Datei148,18 kB
- GebäudekomplexPDF-Datei55,53 kB
- Gesamtnachweis GebäudehüllePDF-Datei111,54 kB
- KellerdeckendämmungPDF-Datei147,46 kB
- Kraft-Wärme-Kopplung – BHKWPDF-Datei124,87 kB
- Photovoltaik (PV)PDF-Datei71,66 kB
- SanierungsfahrplanPDF-Datei66,73 kB
- Senkung WärmeenergiebedarfPDF-Datei149,59 kB
- SolarthermiePDF-Datei186,19 kB
- WärmenetzanschlussPDF-Datei89,93 kB
- Wärmepumpe_EWaermeGPDF-Datei161,42 kB
- WärmerückgewinnungPDF-Datei171,77 kB
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Bereich Erneuerbare Wärmeenergien (EWärme_EnEV) und Zweckentfremdung
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