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Landeshauptstadt Stuttgart

Umweltmedizin

Wasserqualität

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität in Stuttgart. Dazu zählt das Trinkwasser der Wasserversorger, öffentliche Trinkbrunnen oder auch das Wasser in Bädern. Für die Reinheit und Sauberkeit des Wassers sind die Wasserversorger und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen verantwortlich.

Dass man im Regelfall Wasser aus dem Hahn bedenkenlos trinken kann, ist nicht zuletzt den strengen Kontrollen und Auflagen zu verdanken.

Trinkwasser zählt zu den häufigsten und am besten kontrollierten Lebensmitteln. Die Standards regelt die Trinkwasserverordnung. Ziel dieser Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, zu schützen.
Die Trinkwasserverordnung verlangt, dass die festgelegten Grenzwerte beim  Trinkwasser einzuhalten sind. Trinkwasser muss hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei sein.

Für die Reinheit und Sauberkeit des Trinkwassers sind die Wasserversorger und Inhaber von Wasseranlagen verantwortlich. Das Gesundheitsamt überwacht, dass alle ihrer Verpflichtung nachkommen und die Grenz- und Richtwerte für Trinkwasser einhalten. Mittelwertanalysen von der Landeswasserversorgung und der Bodenseewasserversorgung finden Sie zum Downloaden auf der Seite "Erstklassiges Trinkwasser für Stuttgart" der  Netze BW (Öffnet in einem neuen Tab) im unteren Teil unter "Wichtige Downloads". 

Bei Fragen oder in unklaren Fällen können Sie sich jederzeit bei der Netze BW Wasser GmbH über die Trinkwasserart informieren oder eine Mail schreiben an  wasser-anfragenetze-bwde

Das Gesundheitsamt hat auch das Wasser in  Brunnen im Blick. In Stuttgart gibt es viele öffentlich zugängliche Trinkbrunnen, die vom Frühjahr bis zum Herbst betrieben werden. Trinkbrunnen sind als solche gekennzeichnet und werden ebenfalls regelmäßig kontrolliert.

Um zu verhindern, dass Badegäste im Schwimmbad einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt werden, überwacht das Gesundheitsamt auch die Wasserqualität der Badebetriebe. Da es keine bundesweit geltende Schwimm- und Badewasserbeckenverordnung gibt, orientieren sich die Bäder an der Norm DIN 19643 und der Empfehlung des Umweltbundesamtes zu den Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung.

Gesundheitsamt

Team Trinkwasser

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